
Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.
Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.
So verhalten Sie sich richtig:
Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!
Autofahrer, die jedoch künftig Rettungskräfte blockieren, müssen mit härteren Strafen rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, den erwartet ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es noch bis zu 120 Euro teurer werden. Zudem droht dem Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot.