Bürgermeisteramt Schlat
73114 Schlat
Dies und das

Stellenanzeige Bauhof

Gemeinde Schlat Landkreis Göppingen Im Bauhof der Gemeinde Schlat (ca. 1.700 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines ...

Gemeinde Schlat

Landkreis Göppingen

Im Bauhof der Gemeinde Schlat (ca. 1.700 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines

Bauhofmitarbeitenden(m/w/d)

zu besetzen. Der Stellenumfang beträgt 60 - 100 %.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Ihre Aufgaben umfassen grundsätzlich alle Tätigkeiten, die im Bauhof durchzuführen sind, insbesondere:

• Unterhaltung der Grünanlagen
• Mitarbeit bei Baumaßnahmen
• Gewässerunterhaltung
• Arbeiten zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
• Reparaturarbeiten in gemeindeeigenen Liegenschaften
• Hausmeistertätigkeiten
• Friedhofsarbeiten
• Überwachung der beauftragten Unternehmen
• Winterdienst

Wir bieten Ihnen einen unbefristeten Arbeitsplatz. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wir erwarten einen Mitarbeitenden (m/w/d) mit Engagement, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit. Sie verfügen über eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung und haben mindestens den Führerschein der Klasse B. Die Klassen BE, C/CE sind zudem wünschenswert.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie uns bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 30. August 2024 an die Gemeinde Schlat, Hauptstraße 2, 73114 Schlat, oder an info@schlat.de

Für Fragen stehen Ihnen gerne Bauhofsleiter Georg Scholz unter bauhof@schlat.de und Bürgermeisterin Karin Gansloser telefonisch unter 07161 9873970 zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens vernichtet werden.


Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Schlat
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024

Orte

Schlat

Kategorien

Dies und das
Panorama
von Bürgermeisteramt Schlat
09.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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