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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler (7.200 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Bauhof eine/n Mitarbeiter/in mit Schwerpunkt...

Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler (7.200 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Bauhof

eine/n Mitarbeiter/in mit Schwerpunkt Straßen- und Wegebau

zur Unterstützung unseres Teams im Straßenbau/Unterhalt.

Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit:
- Errichtung, Instandhaltung und Reparatur von Straßen und Wegen
- Arbeiten mit Pflaster-, Bitumen – und Asphaltbelägen
- Bedienung und Betreuung von Baumaschinen
- Zusammenarbeit mit Subunternehmen
- Sicherstellung der Arbeits- und Verkehrssicherheit nach geltenden Normen
- Winterdienst mit allen dazugehörigen Arbeiten
- Mithilfe in anderen Arbeitsgruppen und Arbeitsfeldern

Wir bieten Ihnen:
- Bezahlung je nach Qualifikation bis EG 6 TVöD möglich
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit familienfreundlichen Arbeitszeiten
- ein gutes Arbeitsklima und Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung

-JobRad

Ihr Profil:

- Abgeschlossene Berufsausbildung im Bauwesen (z. B. Tiefbau, Straßenbau, Maurer) oder vergleichbare Qualifikation
- Idealerweise den Führerschein Klasse C/CE oder mindestens B/BE
- Sie sind ein Teamplayer mit Spaß auch an selbstständiger Arbeit

Aufgrund von Winterdienst und Veranstaltungen, kommt es zu Arbeitszeiten auch außerhalb der Regelarbeitszeiten.

Haben Sie Interesse? Dann schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 27. Februar 2026 an die Gemeinde Pfalzgrafenweiler, Kennwort: Bauhof, Hauptstraße 1, 72285 Pfalzgrafenweiler oder elektronisch an springmann@pfalzgrafenweiler.de.

Für Auskünfte steht Ihnen auch der Leiter des Bauhofs, Herr Jan Vogt, Tel. 07445/859225 oder Herr Ralf Springmann vom Personalamt, Tel. 07445/8518-22, gerne zur Verfügung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2026
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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