Stellenausschreibung Bauhofleitung

Gemeinde Billigheim Neckar-Odenwald-Kreis Bei der Gemeinde Billigheim (ca. 6.100 Einwohner) ist die Stelle als Bauhofleitung...
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Gemeinde Billigheim

Neckar-Odenwald-Kreis

Bei der Gemeinde Billigheim (ca. 6.100 Einwohner) ist die Stelle als

Bauhofleitung (m/w/d)

zum 01.01.2026 zu besetzen.

Das Aufgabengebiet des Bauhofleiters umfasst:

  • die eigenständige Leitung des Bauhofs
  • vollständige organisatorische Steuerung des betrieblichen Ablaufs
  • administrative Abwicklung der Arbeitseinsätze des Bauhofs inklusive der Planung des Personal-, Fahrzeug- und Geräteeinsatzes
  • Budgetverantwortung für den Bereich des Bauhofs
  • Materialbeschaffung, Disposition und Arbeitssicherheit
  • Organisation und Durchführung des Winterdienstes
  • Unterstützung und Umsetzung der Digitalisierung des Bauhofs

Wir bieten:

  • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einem vielseitigen, verantwortungsvollen, interessanten und möglichst frei gestaltbarem Aufgabengebiet
  • eine Eingruppierung gemäß dem TVöD bis Entgeltgruppe 9a
  • umfassende Fortbildungsmöglichkeiten

Wir erwarten:

  • einen Abschluss als Meister (m/w/d) im Handwerk oder Vergleichbares
  • mehrjährige Berufserfahrung (wünschenswert in Führungsfunktion)
  • ausgeprägte Führungskompetenz
  • Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zum Einsatz auch außerhalb der Dienstzeiten (z. B. Winterdienst)

Eine abschließende Abgrenzung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.09.2025 an personal@billigheim.de oder das Bürgermeisteramt, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Reinmuth, Bauamtsleitung, Tel. 06265/9200-42 und Herr Reinig, Haupt- und Personalamtsleiter, Tel. 06265/9200-20, gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.billigheim.de.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Billigheimer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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