Gemeinde Pleidelsheim
Landkreis Ludwigsburg
Die Stelle der/des hauptamtlichen
der Gemeinde Pleidelsheim (rund 6.200 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 01.09.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 01. Juni 2025, eine eventuell notwendige Stichwahl am
Sonntag, 22. Juni 2025, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 28. April 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei der stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, der Leiterin des Hauptamts, Frau Julia Ehmann, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (28. April 2025) nachzureichen:
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Die öffentliche Vorstellungsveranstaltung wird am Donnerstag, 22. Mai 2025 in der Sporthalle Pleidelsheim, Ludwig-Hofer-Str. 7, Pleidelsheim, 19.30 Uhr durchgeführt. Im Falle einer Stichwahl findet keine erneute Vorstellung statt.