Stadt Asperg
Landkreis Ludwigsburg
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Asperg im Landkreis Ludwigsburg mit ca. 13.900 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 28. September 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, den 19. Oktober 2025, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung bis spätestens Montag, den 01.09.2025, 18.00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Stadtrat Günter Pfersich, Marktplatz 1, 71679 Asperg, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist gemäß § 10 a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz nicht möglich.
Am Mittwoch, den 17. September 2025 findet in der Stadthalle, Carl-Diem-Straße 11, 71679 Asperg in einer öffentlichen Versammlung die Vorstellung der zugelassenen Bewerber (m/w/d) statt. Der genaue Zeitpunkt wird den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Ergänzender Hinweis für den Beginn der Einreichungsfrist von Bewerbungen:
Ausschlaggebend für den Beginn der Einreichungsfrist ist die Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 04.07.2025.