Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Landkreis Rottweil
Die Stelle des/der
hauptamtlichen Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d)
der Gemeinde Zimmern ob Rottweil mit den Ortsteilen Zimmern, Horgen, Flözlingen und Stetten (ca. 6432 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 9. März 2025, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 27. Januar 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Zimmern ob Rottweil, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern ob Rottweil – verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Die derzeitige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.