Gemeinde Benningen
71726 Benningen am Neckar

Stellenausschreibung Küche

Wir suchen Sie! Werden Sie Teil eines motivierten und herzlichen Teams! Die Gemeinde Benningen am Neckar (ca. 6.700 Einwohner), Landkreis Ludwigsburg,...

Wir suchen Sie!

Werden Sie Teil eines motivierten und herzlichen Teams!

Die Gemeinde Benningen am Neckar (ca. 6.700 Einwohner), Landkreis Ludwigsburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Ihren Hort in der Grundschule eine

Küchenkraft (m, w, d) mit Springerfunktion

in Teilzeit (30 %).

- Sie sind flexibel, motiviert und teamfähig?
- Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und in der Küche?
- Sie haben Lust auf eine abwechslungsreiche, vielfältige und verantwortungsvolle Aufgabe?
- Sie möchten in modernen und gut ausgestatteten Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten?

Dann bewerben Sie sich bei uns!

Ihr Aufgabengebiet umfasst?

- hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie die Vor- und Zubereitung des Mittagessens sowie die dazugehörenden Küchentätigkeiten

- Springertätigkeit im Vertretungsfall in anderen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde

Sie wären fest im Hort angestellt, aber würden im Vertretungsfall als Küchenkraft auch in einer anderen Kindertageseinrichtung einspringen. Die Stelle ist auf 1,5 Jahre befristet.

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Interessiert?

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte bis zum 12.05.2025 per E-Mail an bewerbung@benningen.de oder per Post an das Bürgermeisteramt Benningen, Studionstr. 10, 71726 Benningen am Neckar.

Auskünfte erteilt Ihnen:

- Frau Lanig, Hauptamtsleiterin, Tel. 07144/906-20, E-Mail: s.lanig@benningen.de

- Frau Gommel, Ordnungsamtsleiterin, Tel. 07144/906-60, E-Mail: s.gommel@benningen.de

Anhang
Dokument
Erscheinung
Benninger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Benningen am Neckar
von Gemeinde Benningen
16.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.