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Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat folgenden Antrag zur Entscheidung im Gemeinderat gestellt: Stellenbewertungen werden in Zukunft einheitlich...
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Walldorf
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat WalldorfFoto: Stadt Walldorf

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat folgenden Antrag zur Entscheidung im Gemeinderat gestellt:

Stellenbewertungen werden in Zukunft einheitlich für alle Stellen von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt.

Die Leitungsstellen ab EG 10 und ab A 11, die in der letzten Zeit von anderen Unternehmen durchgeführt wurden, sollen ebenfalls von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg einer Bewertung unterzogen werden.

Stellen in Leitungspositionen, ab EG 10 und ab A 11, müssen in Zukunft intern und extern ausgeschrieben werden.

Begründung:

Bei der Stadtverwaltung Walldorf wurden die Stellen bisher von unterschiedlichen Unternehmen bewertet. Dabei war leider festzustellen, dass nach unserer Auffassung gerade die Bewertungen in der letzten Zeit fehlerhaft waren und enorme fachliche Defizite aufgezeigt haben.

Für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung ist möglicherweise auch der Wechsel bei den Unternehmen, die Bewertungen vornehmen, nicht nachvollziehbar.

Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass dem Gemeinderat von der Verwaltungsspitze zugesagt wurde, dass alle Führungspositionen, die im Entscheidungsbereich des Gemeinderats liegen, also bei Beschäftigten ab der EG 10 TVöD und bei Beamten ab A 11, von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bewertet werden. Diese Zusage wurde in der letzten Zeit ebenfalls nicht eingehalten.

Um die Diskrepanz der bewerteten Stellen einmal beispielhaft nachzuweisen, erlaubten wir uns, Stellenausschreibungen von anderen öffentlichen Dienstleistern zum Beispiel für die Stelle der Sachbearbeitung Katastrophenschutz mit der Bewertung der Stelle in Walldorf zu vergleichen. In Walldorf wird die Stelle von der bewertenden Firma nach EG 11 TVöD eingestuft, in allen anderen Institutionen erfolgt eine Bewertung von EG 9c bis maximal EG 10 TVöD, siehe Anhang.

Weiter fordern wir, dass Leitungspositionen, ab EG 10 und ab A 11, intern und extern ausgeschrieben werden, um eine qualifizierte Anzahl von Bewerbungen zu erhalten.

Anmerkung der Stadtverwaltung: Die Begründung des Antrages ist die einseitige Sichtweise der antragstellenden Fraktion, die teils auf Vermutungen, teils auf falschen Annahmen oder widersprüchlichen Formulierungen basiert. So stammt die behauptete Zusage der „Verwaltungsspitze“ nicht vom Bürgermeister, was den Antragstellern auch bekannt ist. Was für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nachvollziehbar oder nicht nachvollziehbar ist, stellt eine reine Vermutung der Antragsteller dar. Und die vermeintlich falsche Bewertung der Stelle im Katastrophenschutz wird vom Antrag selbst widerlegt, in dem neben weiteren Beispielen auch eine Stelle als „bis EG 11 TVöD möglich“ aufgeführt wird.

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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