Bereits seit Jahren ist der Stellplatzmangel in Weisenbach und Au, wie auch in vielen anderen Orten, immer wieder deutlich zu spüren. Auch die Regulierung durch den Gemeindevollzugsdienst ist hier dringend nötigt, um vor allem den Problemen und Beschwerden aus den Reihen der Bevölkerung zu begegnen, die oftmals auch negativ von den „zugestellten Straßen“ oder Hofeinfahren betroffen sind. Des Weiteren kommt erschwerend hinzu, dass der Rettungsdienst, die Feuerwehr, die Müllabfuhr und nicht zuletzt der Winterdienst des Öfteren erhebliche Probleme haben, Straßen zu passieren. Dies kann im Fall von Rettungsdienst und Feuerwehr auch sehr gefährlich werden, da im Notfall wertvolle Zeit verloren geht.
Grundsätzlich ist es gemäß der GaVo Baden-Württemberg (Garagenverordnung) untersagt, eine Garage als Werkstatt oder Lagerraum zu nutzen. Die eigentliche Funktion einer Garage ist der Unterstand für ein Fahrzeug, einschließlich Zubehör wie Reifen, Dachgepäckträger, Dachbox, Wagenheber, Pflegemittel für das Auto sowie Betriebsstoffe wie Öl, Scheibenreiniger und Frostschutzmittel in begrenzten Mengen. Erlaubt ist jedoch die Installation und Nutzung einer elektrischen Ladestation für Elektroautos in der Garage.
Auch der Verwaltung ist bekannt und bekommt es auch immer wieder zugetragen, dass es Garagen, Carports oder Stellplätze auf den privaten Grundstücksflächen gibt, welche zweckentfremdet genutzt werden. Nicht der PKW, das Motorrad oder der Anhänger werden darin untergestellt, sondern es werden Brennholz oder sonstige Gegenstände in Garagen, Carports oder auf Stellplätzen gelagert. Nach den Vorgaben der Landesbauordnung ist je Wohneinheit ein Stellplatz zu schaffen; in manchen Bebauungsplangebieten ist diese Vorgabe durch Bebauungsplan sogar auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit erhöht.
Die Gemeindeverwaltung appelliert daher an alle Grundstückseigentümer, ihre Garage und Carports zweckentsprechend zu nutzen, um Stellfläche für die eigenen Fahrzeuge zu schaffen. Auch kann überlegt werden, ob auf dem eigenen Grundstück zusätzliche Stellplätze geschaffen werden können. Gerne können Sie sich hierzu auch mit der Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde in Verbindung setzen.