Stadt Karlsruhe
76228 Karlsruhe
Aus den Rathäusern

Stellplatzsatzung ist auf dem Weg

Rahmenbedingungen für Neubauten / Geändertes Verkehrsverhalten berücksichtigt „Es wird günstiger und es wird besser“: Auf diesen Nenner brachte...

Rahmenbedingungen für Neubauten / Geändertes Verkehrsverhalten berücksichtigt

„Es wird günstiger und es wird besser“: Auf diesen Nenner brachte Bürgermeister Daniel Fluhrer die Vorteile der neuen Stellplatzsatzung, die in diesem Monat dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt wird. Bei einem Pressegespräch erläuterte der Baudezernent, dass es darum gehe, Bauherren finanziell zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Die Stadt wolle für die Neuanlage von Kfz- und Fahrradstellplätzen eine sachgerechtere Lösung finden, als es bislang durch die Landesbauordnung (LBO) festgelegt ist und damit einen Beitrag zum Bürokratie-Abbau leisten. Die strikten Vorgaben der LBO von einem Kfz-Stellplatz pro Wohnung seien zu pauschal, so Fluhrer, „es gibt auch Bauvorhaben, bei denen es gar nicht passt“. Hinzu komme bei den Fahrradstellplätzen eine eher unscharfe Formulierung. Hier verlangt die LBO lediglich eine „ausreichende Anzahl und geeignete Beschaffenheit“.

Besonderer Modal Split

Alles das sei für Karlsruhe nicht sachgerecht, befand das Stadtplanungsamt und machte sich an die Ausarbeitung einer eigenen Stellplatzsatzung. Das Wichtigste daran: Sie gilt nur für Neubauvorhaben, an dem Bestand ändert sich nichts. Außerdem betrifft die Satzung nur Stellplätze auf privatem Grund, nicht aber die Parkflächen im öffentlichen Raum. Weil in Karlsruhe der Modal Split beispielsweise bei der Fahrradnutzung deutlich vom Bundesdurchschnitt abweicht, ein Drittel der Haushalte aber gar kein Auto hat und die Stadt über ein gutes ÖPNV-Netz verfügt, werden die Anforderungen neu justiert.

Stadtgebiet in drei Zonen eingeteilt

Künftig ist das Stadtgebiet in drei Zonen eingeteilt: Im Zentrum sind dann 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit Mindestanforderung und in der erweiterten Kernzone, wie etwa Mühlburg und Durlach, werden 0,7 verlangt. Die übrigen Bereiche werden auf 1,0 Stellplätze je Wohneinheit festgesetzt. Befindet sich im Umkreis von 400 Metern eine Staßenbahn- oder Straßenbahnhaltestelle, beläuft sich der Wert auf 0,8. Für Sonderwohnformen – hierzu zählen Alten- und Studentenwohnheime ebenso wie sozial geförderte Mietwohnungen – gibt es zusätzliche Minderungen. Wie Sigrun Hüger, Leiterin des Fachbereichs Städtebau, betonte, handelt es sich bei den genannten Zahlen um Mindestanforderungen, „es steht allen Bauherren frei, mehr Abstellmöglichkeiten anzulegen“. Dies könne beispielsweise im Interesse einer besseren Vermarktbarkeit erfolgen. Auf der anderen Seite, so fügte Stadtplanungsamts-Leiterin Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner hinzu, müsse man die Stellplatzzahl anpassen, „um den sozialen Wohnungsbau überhaupt noch bezahlbar zu machen“. Angesichts eines Kostenaufwands von durchschnittlich über 30.000 Euro pro Stellplatz ist dies ein gewichtiges Argument.

Anforderungen an Stellplätze für Fahrräder

Bei den Fahrradstellplätzen gelten die Anforderungen nur für Mehrfamilienhäuser. Hier ist nach den Anforderungen der Satzung künftig pro angefangenen 30 Quadratmeter Gesamtwohnfläche ein Radstellplatz anzulegen. Berechnet wird dabei nicht pro Wohnung, sondern es wird das gesamte Gebäude betrachtet. Außerdem sind die Breite der Stellplätze, ihre sachgerechte Anordnung und die Abstände nun exakt definiert.

Nachdem die Stellplatzsatzung bereits in verschiedenen Ortschaftsräten präsentiert worden war, ist nun in der Dezembersitzung des Gemeinderats der Beschluss zu Auslegung vorgesehen. Bei Zustimmung des Gremiums geht die Stellplatzsatzung dann Anfang des kommenden Jahres in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Erscheinung
Wettersbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Karlsruhe

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