Angesichts des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts in unserer Region halten wir es für wichtig, das Thema Aktivierung von vorhandenem Wohnraumpotenzial weiter im Blick zu behalten.
Der Grundgedanke, zunächst eine Datengrundlage zu schaffen, um darauf basierend Entscheidungen treffen zu können, erschien uns grundsätzlich nachvollziehbar. Wer Lösungen schaffen will, muss die Fakten kennen.
Allerdings haben aktuelle Recherchen in unseren Gremien sowie neue Informationen aus der Verwaltung erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, ob der beantragte Weg einer solchen Datenerhebung überhaupt rechtskonform durchgeführt werden kann – insbesondere, wenn es um private Wohnräume geht. Allein schon die im Antrag formulierten Forderungen nach „Transparenz“ und nach „Datenschutzkonformität“ zeigen den Widerspruch auf. Die Gründe für Leerstände liegen oft im persönlichen und schützenwerten Bereich. Viele Leerstände entstehen aus persönlichen und berechtigten Gründen, über die niemand Auskunft geben muss – etwa, wenn Wohnungen für pflegebedürftige Angehörige freigehalten, für Besuche von Kindern und Enkeln genutzt werden, oder wenn wirtschaftliche Gründe eine notwendige Renovierung oder Umbaumaßnahme ausschließen. Hinzu kommt, dass es keine eindeutige Definition für „Leerstand“ oder „untergenutzten Wohnraum“ gibt, wie sie im Antrag verwendet werden. Auf welcher Grundlage also soll eine solche Datenerhebung erfolgen?
Auch aus finanzieller Sicht überzeugt uns der Antrag nicht: Der zu erwartende Erkenntnisgewinn steht aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu den dafür notwendigen personellen und finanziellen Aufwendungen. Neben dem Einsatz von Verwaltungspersonal wären voraussichtlich auch externe Dienstleister nötig – mit entsprechenden Kosten.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir den Antrag ab.
Das Thema bleibt für uns aber weiterhin sehr relevant. Die Gemeinde ist bereits in vielen Bereichen des Wohnungsmarkts aktiv. Wir setzen uns dafür ein, Maßnahmen zu fördern, die auf Freiwilligkeit beruhen und rechtlich unbedenklich sind. Daher schlagen wir vor, nicht erst Daten zu erfassen und sich dann zu überlegen, was man tun will. Sondern das Vorgehen im Interesse und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte umzudrehen. Also zunächst zu eruieren, was zur besseren Nutzung von Wohnraumpotenzial möglich ist und den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeiten aufzuzeigen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
Hierzu kann gehören:
a) Eine Infoveranstaltung mit Unterstützung des zuständigen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.
b) Bessere Bedingungen bei der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen bei Neu- und insbesondere Umbauten.
c) Prüfung der Bebauungspläne mit dem Ziel der Beseitigung nicht mehr zeitgemäßer Festlegungen.
d) Benennung und Bewerbung einer Ansprechperson in der Gemeindeverwaltung zur Abstimmung und Unterstützung bei entsprechenden Nutzungs- und Baufragen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Möglichkeit der Wiedervermietungsprämie des Landes Baden-Württemberg hinweisen. Dieses Förderinstrument ermöglicht es Kommunen, eigene Programme zur Reaktivierung von leerstehendem Wohnraum aufzulegen. Dies könnte ein sinnvoller nächster Schritt sein. Informationen dazu sind beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen erhältlich.
(Matthias Harbarth – Fraktionssprecher)