Grundsätzliche Erwägungen
Jede Form der Energieerzeugung, sei es der Bau einer Windenergieanlage oder eines Wasserkraftwerkes, erst recht der Bau eines Kohlekraftwerkes oder eines Atomkraftwerkes, ja jede Infrastrukturmaßnahme ist mit Eingriffen in die Natur und in die Umwelt verbunden. Daher kommen wir nicht umhin, Vor- und Nachteile im komplexen System Umwelt und Natur abzuwägen und schließlich Entscheidungen zu treffen – so auch hier bei der Frage nach Windkraftanlagen im Wald am Weißen Stein.
Nach den Einwänden des Mannheimer Flugplatzbetreibers unter Hinweis auf die Einflugschneise am Hohen Nistler kann es dazu kommen, dass von den bis zu 12 Windkraftanlagen, die in der Diskussion waren, wahrscheinlich nur drei oder vier verwirklicht werden. Allerdings werden die genauen Auswirkungen des Einspruchs des Flugplatzes auf das Vorranggebiet mit der Gebietsnummer HD/RNK-VRG-01-W im Wald am Weißen Stein nach Auskunft des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) zurzeit noch zwischen der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH), dem Regierungspräsidium Stuttgart, das für den Mannheimer Flugplatz zuständig ist, und dem VRRN verhandelt. Mit einer Entscheidung rechnen wir im September.
Mittlerweile wurden die Abstände des Vorranggebietes zum angrenzenden Vogelschutzgebiet VSG 6518-401 und zum ebenfalls angrenzenden FFH-Gebiet 6518-341 durch Beschluss der Gemeinden auf mindestens 300 m festgelegt. Trotzdem sehen wir Gutachten zu den Auswirkungen des Baus von Windkraftanlagen am Weißen Stein als unbedingt notwendig an. So ist für uns eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) des Vorhabens unabdingbar, wie sie von den Naturschutzverbänden angemahnt wurde und tatsächlich von den Schriesheimer und Dossenheimer Gemeinderäten in den Ausschreibungen für Projektierer festgehalten ist. Weiterhin sollten die Auswirkungen von Lärm, Infraschall und Schattenwurf auf die in der Umgebung der Windräder wohnenden Menschen untersucht werden. Basierend auf den Ergebnissen der Gutachten kann schließlich die Entscheidung getroffen werden, ob Windkraftanlagen überhaupt und wenn ja, wie und in welchem Umfang gebaut werden können. Die Gutachten werden uns überdies helfen, im Fall einer Entscheidung für Windkraftanlagen die genauen Standorte der einzelnen Windräder festzulegen und über geeignete Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen zu beraten. Schon heute bekannte Maßnahmen und technische Lösungen, die die Auswirkungen des Baus von Windkraftanlagen auf die Natur und den Menschen minimieren, sollten unbedingt – auch bei höheren Kosten – umgesetzt werden.
Inzwischen hat ein Bürgerbegehren in Dossenheim und in Schriesheim dazu geführt, dass es am 9. November dieses Jahres sowohl in Dossenheim als auch in Schriesheim einen Bürgerentscheid zur Frage, ob Windkraftanlagen im Dossenheimer und Schriesheimer Wald errichtet werden, geben wird. Als Mitglieder der Linken befürworten wir diesen legitimen demokratischen Prozess und bitten alle Dossenheimer und Schriesheimer Bürgerinnen und Bürger, ihr demokratisches Recht auf direkte Mitbestimmung in solch einer wichtigen Entscheidung wahrzunehmen. Es ist überaus wichtig, dass nicht nur die rechtlich erforderlichen 20 % der Wahlberechtigten an diesem Bürgerentscheid teilnehmen, sondern deutlich über 50 %, um ein möglichst repräsentatives Resultat zu erhalten. Weiterhin bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sich eingehend mit der Materie zu beschäftigen, um individuell zu einer umfassend informierten Entscheidung zu kommen. Auch wir von den Linken stehen gerne für Gespräche bereit.
Im Bürgerentscheid steht folgende Frage zur Beantwortung an: „Sind Sie gegen die Errichtung von Windkraftanlagen auf den gemeindeeigenen Grundstücken im Dossenheimer Wald?“ bzw. „Sind Sie gegen die Errichtung von Windkraftanlagen auf den gemeindeeigenen Grundstücken im Schriesheimer Wald?“ Wer also mit „Ja“ stimmt, ist gegen die Windkraftanlagen, wer mit „Nein“ stimmt, ist für die Windkraftanlagen.
Schriesheim-Hirschberg und Dossenheim
Nachdem die Abstände des Vorranggebietes mit der Gebietsnummer HD/RNK-VRG-01-W zum angrenzenden Vogelschutzgebiet VSG 6518-401 und zum ebenfalls angrenzenden FFH-Gebiet 6518-341 auf mindestens 300 m festgelegt wurden, sehen wir vorbehaltlich des Ergebnisses der oben genannten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) keine Einwände mehr gegen den Bau von Windkraftanlagen im Schriesheimer und Dossenheimer Wald am Weißen Stein.
Wir werden daher am 9. November mit NEIN stimmen und uns für die Windkraft aussprechen.
Offene Mitgliederversammlung (Gäste sind immer gern gesehen!)
10. September 20 Uhr im Rathaussaal und im Anschluss Stammtisch im Frida oder im Schwan
13. September Haustürgespräche in Dossenheim, Treffpunkt 10 Uhr auf dem Rathausplatz
Bei Fragen kannst du gerne eine E-Mail an dossenheim@dielinke-hd.de schreiben.
(Justus Heine)