Bürgerinitiativen

Stellungnahme des Ortschaftsrates Nassachtal / Diegelsberg zum Planentwurf zur Teilfortschreibung Windkraft der Region Stuttgart

Der Ortschaftsrat Nassachtal /Diegelsberg sieht den Windkraftausbau in dicht besiedelten Gebieten wie den an das Nassachtal angrenzenden Flächen kritisch,...

Der Ortschaftsrat Nassachtal /Diegelsberg sieht den Windkraftausbau in dicht besiedelten Gebieten wie den an das Nassachtal angrenzenden Flächen kritisch, da es zu erheblichen Belastungen der Anwohner kommen kann. Dies haben die seit Dezember 2024 in Betrieb genommenen Windkraftanlagen am Standort GP-05 Königseiche in der Nähe des Dorfes Baiereck gezeigt, welches zum Uhinger Stadteil Nassachtal/Diegelsberg gehört. Die 780 Meter von der Wohnbebauung entfernten Anlagen stehen aufgrund der Lärmbelästigung und der massiven Beschwerden aus der Bevölkerung landesweit im Fokus. Ferner werden die bereits beschränkten Naturräume weiter eingeengt.

Wir begrüßen deshalb die Herausnahme von RM-21 aus dem Planentwurf und die Verkleinerung der Gebiete RM-34 und GP-03, um eine Umzingelung des Nassachtals zu vermeiden.

Für den Schurwald sind jedoch weiterhin 5 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 340 Hektar vorgesehen, die sich auf 11 Einzelflächen aufteilen. RM-34 führt dabei zusammen mit GP-05 und GP-03 zu einer unerwünschten Galeriebildung und Umzingelungswirkung unseres Nassachtals.

Natur- und Erholungsraum

Für alle 5 potenziellen Vorranggebiete im Schurwald wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft. 3 Vorranggebiete liegen in Landschaftsschutzgebieten. Zahlreiche Flächen befinden sich in Schutzwäldern.

Der Ortschaftsrat Nassachtal / Diegelsberg hat deshalb Sorge, dass die Funktionen des Schurwaldes als wichtiger Natur- und Erholungsraum für den mittleren Neckarraum, und vor allem das nahegelegene industriell geprägte Filstal, durch den erheblichen Umfang an Vorranggebieten zerstört werden. Darüber hinaus haben die Menschen im Nassachtal sich größtenteils dafür entschieden, aufgrund der Ruhe sowie des Natur- und Erholungswertes im Nassachtal zu leben und im Gegenzug auf eine gute Infrastruktur im Sinne umfangreicher öffentlicher Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten zu verzichten. Wird ihnen dieser Natur- und Erholungsraum durch übermäßig viele Windkraftanlagen genommen, sinkt die Lebensqualität und die Attraktivität des Nassachtals erheblich.

Vorsorgeabstand

Der Regionalverband hat Vorsorgeabstände zum Gesundheitsschutz der Menschen festgelegt: für Siedlungsgebiete: 800 Meter und für Wohngebäude im Außenbereich: 600 Meter. Es ist ungeklärt, ab welchem Abstand zu den mittlerweile bis zu 300 Meter hohen Windkraftanlagen der Schutz des Menschen ausreichend gewährleistet ist.

Art. 2 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu ergreifen. Der Gesundheitsschutz ist somit ein grundlegendes Staatsziel. Bürger aus Baiereck haben aufgrund des Standorts GP-05 neben Lärmbelästigung auch über gesundheitliche Folgen wie Schlafstörungen, Migräne, Stress und Unwohlsein geklagt.

Darüber hinaus hat die Regionalversammlung am 02.04.2025 beschlossen, wegen der „außerordentlich hohen Siedlungsdichte“ das potenzielle Vorranggebiet BB-14 so zu verkleinern, dass der Abstand zur Wohnbebauung in Böblingen 1.200 Meter beträgt („Lex Diezenhalde“). Das Grundgesetz sieht jedoch keinen abgestuften Gesundheitsschutz vor.

Hier kommt es zu einer Benachteiligung der Landbevölkerung, die die Nachteile und Belastungen des Ausbaus von Windkraft tragen muss.

Wenn der Regionalverband für Böblingen einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter für erforderlich hält, dann verdient die Landbevölkerung auf dem Schurwald den gleichen Gesundheitsschutz (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wir fordern deshalb für den Schurwald ebenfalls einen Vorsorgeabstand von 1.200 Metern zu den Windkraft-Vorranggebieten.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Überschreitung der Lärm-Richtwerte der beiden Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche. Die Anlagen überschreiten nicht nur den Lärm-Richtwert der TA-Lärm, sondern sind auch tonhaltig und impulshaltig, und emittieren niederfrequente Geräusche. Hauptbetroffen ist der Uhinger Ortsteil Baiereck in ca. 800 Meter Entfernung, aber auch in Thomashardt und Büchenbronn gibt es Beschwerden. Die Anlagen sind seit mehreren Monaten stillgelegt. Für uns ist besonders besorgniserregend, dass im Rahmen einer repräsentativen Befragung des Ortschaftsrates Nassachtal / Diegelsberg im Stadteil Baiereck mehr als drei Viertel der Bevölkerung von starken negativen Auswirkungen durch die Anlagen berichten – vor allem bei Nacht. Bei einer offenen Frage nach möglichen Konsequenzen erwägt fast die Hälfte der Bevölkerung einen Wegzug aus Baiereck – und das, obwohl die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung seit über 20 Jahren in Baiereck lebt und der Ort ein sehr aktives Dorfleben aufweist. Die Gebiete und Projekte nahe der Wohnbebauung im Schurwald sind aufgrund der aktuellen Wirkung in ganz Baden-Württemberg keine Werbung für den Windkraftausbau. Es gilt, wieder Ruhe in den Schurwald und die Bevölkerung zu bekommen, was das Thema Windkraft betrifft. Zu einer Verdeutlichung der Thematik sind die Ergebnisse der Befragung aller Haushalte an diesen Antrag angehängt.

Mittlerweile hat sich auch die Wissenschaft in Form des Instituts für Strömungstechnik und Akustik der Hochschule Düsseldorf dem Thema angenommen. Die ersten Hypothesen der Forschenden legen einen Zusammenhang zwischen der Topografie (enge Tallage in Baiereck) und den immer höheren und gleichzeitig leistungsstärkeren Anlagen sowie des geringen Abstands zur Wohnbebauung nahe. Die Topografie ist im Schurwald grundsätzlich überall gleich. Deshalb können zusätzliche Beeinträchtigungen vom Standort RM-34 für Baiereck und von GP-03 für das untere Nassachtal sowie die umliegenden Orte nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung wäre deshalb für das Nassachtal geboten.

RM-34

RM-34 hat eine hohe Landschaftsbildqualität, ist gering lärmbelastet und mit erholungswirksamen Strukturen ausgestattet. Die Bebauung des Vorranggebietes würde zur unerwünschten Galeriebildung führen, insb. mit GP-05 und GP-03. Eine erhebliche Belastung des Schutzgutes Landschaft und Erholung wird vom Regionalverband angenommen.

Die Teilfläche östlich und westlich der L1151 liegt im Landschaftsschutzgebiet und dort geplante Windkraftanlagen hätten aufgrund des geringen Abstands wieder starke Auswirkungen auf die Baierecker Bevölkerung, die aufgrund der negativen Erfahrungen am Standort GP-05 bereits übersensibel auf Windkraftanlagen reagiert. Es gilt im Sinne des gesamten Windkraftausbaus in der Region Stuttgart und der damit zusammenhängenden Außenwirkung, Ruhe in den landesweit bekannten „Windkraft-Hotspot“ Baiereck zu bringen, dies gelingt nicht mit der Ausweisung weiterer nah angrenzender Flächen. Entsprechend sollten diese Flächen aus der Planung genommen werden.

RM-34 grenzt an das FFH-Gebiet Schurwald (NATURA2000-Gebiet); für diese Gebiete besteht ein Verschlechterungsverbot. Es sollte ein Vorsorgeabstand ausgewiesen werden, der eine Scheuch- und Vergrämungswirkung durch Rotorbewegung, Lärm und Schattenschlag ausschließt. Die NATURA-2000 Evaluation sieht die direkt angrenzenden NATURA-2000 / FFH-Gebiete beeinträchtigt, das Verschlechterungsverbot wäre somit verletzt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilans und Reviere des Wespenbussards nachgewiesen.

Laut NATURA-2000 Evaluation müssen die zentral gelegenen Flächen RM-34 – GP-05 über die schon gebauten Windkraftanlagen hinaus unbedingt freigehalten werden.

Das Vorranggebiet liegt in einem naturnahen Mischwaldgebiet, im Erholungswald, Wasserschutzwald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald und Bodenschutzwald. Erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktionen schließt der Regionalverband nicht aus.

GP-03

GP-03 hat eine hohe Landschaftsbildqualität, ist gering lärmbelastet und mit erholungswirksamen Strukturen wie dem Herrenbachstausee ausgestattet. Die Bebauung des Vorranggebietes würde zusammen mit RM-34 und GP-05 zur unerwünschten Galeriebildung führen. Von einer erheblichen Belastung des Schutzgutes Landschaft und Erholung ist auszugehen.

Die südwestliche Teilfläche von GP-03 nahe dem Nassachtäler Dorf Nassachmühle ist sehr solitär, ohne jeden Bezug zu den anderen Flächen. Hier ist der Bau von nur einer Windkraftanlage möglich. Durch die Aufsplitterung entsteht ein besonders großer und nachteiliger Eingriff in die geschützte Landschaft, der in keinem sinnvollen Verhältnis zu der geringen Nutzbarkeit steht. Diese Teilfläche sollte deshalb aus der Planung genommen werden.

Die westliche Teilfläche und die südwestliche Solitärfläche von GP-03 grenzen direkt – ohne Vorsorgeabstand – an das FFH-Gebiet Schurwald (NATURA2000-Gebiet); für diese Gebiete besteht ein Verschlechterungsverbot. Es sollte ein Vorsorgeabstand ausgewiesen werden, der eine Scheuch- und Vergrämungswirkung durch Rotorbewegung, Lärm und Schattenschlag ausschließt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilans und Reviere des Wespenbussards nachgewiesen.

Die westliche Teilfläche (nördlicher Teil) und die südwestliche Solitärfläche von GP-03 liegen im "Landschaftsschutzgebiet Nassachtal". Auch diese Flächen sollten aus der Planung genommen werden.

GP-03 liegt in einem naturnahen Mischwaldgebiet, im Erholungswald, Wasserschutzwald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald. Erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktionen schließt der Regionalverband nicht aus.

Es sollte geprüft werden, ob die südwestliche Solitärfläche in einem Wasserschutzgebiet I / II liegt.

Fazit

Der Standort RM-34 sollte in der ursprünglichen Größe von 16 ha belassen (Stand 30.09.2015) und nicht erweitert werden. Dem Uhinger StadteilBaiereck sind aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate und der medialen, politischen und öffentlichen Ausstrahlungswirkung auf Windkraftprojekte in ganz Baden-Württemberg aktuell keine weiteren Belastungen zuzumuten. Es gilt, Ruhe in das Gebiet zu bringen.

Insbesondere die Ergebnisse der NATURA2000 – Evaluation sprechen gegen eine Erweiterung.

Der Standort GP-03 sollte komplett aus der Planung genommen werden, zumindest jedoch die südwestliche Solitärfläche

Es macht keinen Sinn, Windkraftanlagen in Gebiete mit hoher Landschaftsbildqualität, geringer Lärmbelastung und erholungswirksamen Strukturen zu errichten. Auch erscheint uns der Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten und in der Nähe von NATURA2000-Gebieten, sowie in Schutzwäldern nicht angezeigt.

Bei einem Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung von 1.200 Meter (wie in Böblingen; BB-14) sind beide Vorranggebiete nicht mehr darstellbar.

gez. Vincent Krapf

Ortsvorsteher

im Namen des Ortschaftsrates Nassachtal / Diegelsberg

Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
von Stadt Uhingen
08.08.2025
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