Die Aktivierung von Bauland, eine sinnvolle Nachverdichtung, das Schließen von Baulücken und die Beseitigung von Schrottimmobilien sind Ziele einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung und berechtigtes Anliegen der Landespolitik. Dies im Zuge der Grundsteuerreform zu behandeln, macht Sinn. Die neue Grundsteuer C ist in historischer Nachfolge der Baulandsteuer aus den frühen 1960er Jahren zu sehen und nicht per se abzulehnen.
Sofern Kommunen vor Ort entscheiden, dieses Instrument einsetzen zu wollen, können wir dies befürworten, wenn die Effekte wie ein reduzierter Flächenverbrauch oder zusätzlicher Wohnraum erreicht werden. Nicht zu Unrecht wünschen sich Kommunen solche oder ähnliche Steuerungsmöglichkeiten. Die Vorlage beleuchtet korrekt die Herleitung dieser neuen Grundsteuervariante, ebenso die differenzierte Betrachtung je nach Bundesland. Richtig ist es, diese Thematik im Gemeinderat öffentlich zu behandeln. Beim gesamten Themenkomplex Grundsteuer ist es unserer Fraktion wichtig, die Bevölkerung umfassend zu informieren und auf dieser Basis eine kritische, sachliche Diskussion zu ermöglichen.
Gerade wegen unserer lokalen Situation mit sehr hohen Bodenrichtwerten und einer unseres Erachtens ungerechten Verteilung der Grundsteuer lehnen wir eine noch intensivere Besteuerung unbebauter Grundstücke ab. Besonders das Argument des fehlenden zusätzlichen Verkaufsanreizes teilen wir. Ebenso erkennen wir derzeit nicht die unbedingte Notwendigkeit zusätzlicher Einnahmen aus diesem Sektor. Da unsere Fraktion nicht nur dem Entfall der Grundsteuer A zugestimmt, sondern auch im Vorfeld des breiten Konsenses mit einem noch etwas niedrigeren Hebesatz bei der Grundsteuer B geliebäugelt hat, ist der Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer C nur konsequent.
Die beigefügten Anlagen verdeutlichen etliche berechtigte Kritikpunkte, jedoch erkennen wir hierin keine pauschale Unrechtmäßigkeit der Grundsteuer C. Gleichzeitig erneuern wir allerdings unsere Kritik an einem bundesweiten Flickenteppich bei der neuen Grundsteuer infolge einer inkonsequenten Bundesgesetzgebung unter dem Druck der Länder, einer bevölkerungs- und realitätsfernen Landesregelung und einer katastrophalen Kommunikation im Vorfeld der gesetzlichen Neuregelung. Dem Beschlussvorschlag stimmen wir zu und beabsichtigen als CDU-Fraktion zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Rat und der Stadtverwaltung, weiterhin an einer möglichst moderaten und fortwährend zu überprüfenden Abgabenpolitik festzuhalten
Mathias Pütz, CDU-Fraktion