Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Tagesschau darf ihre Falschmeldungen über das Potsdam-Treffen nicht weiter verbreiten.
Der NDR hatte Widerspruch gegen ein vorheriges Verbot des OLG Hamburg eingelegt - ohne Erfolg. Damit bleibt das Verbot bestehen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Bericht der Tagesschau, der auf irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts basierte.
Fälschlicherweise wurde behauptet, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei. Dies wurde durch eidesstattliche Versicherungen der Teilnehmer widerlegt.
Erfolglos argumentierte der NDR, der Correctiv-Bericht sei die Quelle seiner Falschmeldung, Zitat "Das Verständnis, das im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom Correctiv-Bericht transportiert worden". Damit gesteht der NDR zu, dass der Correctiv-Bericht zu irreführenden Wertungen der Tagesschau führten.
Weiterhin hat es sich nicht, wie stets kolportiert, um eine Veranstaltung der AfD gehandelt und es waren mehr Parteimitglieder der CDU als von der AfD anwesend.
Aufgrund dieses Lügenmärchens soll also wahrheitswidrig Stimmung gegen die einzig nennenswerte Oppositionspartei gemacht werden. Jeder, der sich daran wissentlich beteiligt, ist somit ein "Antidemokrat", ein politischer Hetzer und ein Demagoge. Meistens sind es diejenigen, die selbst ständig für sich allein die Ausübung der Demokratie beanspruchen und aus Ermangelung an sachlichen Argumenten wie eine Monstranz vor sich hertragen.
[Hinweis der Redaktion: Es handelt sich um eine Darstellung aus Sicht des AfD-Ortsverbandes, der diese inhaltlich verantwortet.]