Stellungnahme zur Grundsteuer
Unsere Fraktion steht hinter diesem Grundsteuermodell, wo es bei dem Steuergegenstand nur noch um den Grund und Boden geht.
Anders als in der Vorlage erwähnt, wurde das Bodenwertmodell nicht allein von der Landespolitik bestimmt, sondern maßgeblich durch Forderungen von kommunalen Landesverbänden (Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag) und vielen Bürgermeistern unterstützt. Das Bodenwertmodell ist einfacher zu handhaben und mit weniger Bürokratie behaftet. Allein in Sinsheim gibt es rd. 9400 Wohngebäude und davon sind 6300 Gebäude Einfamilienhäuser, es gibt über 500 ungenutzte Baugrundstücke, des Weiteren gibt es noch eine Unzahl von Industriebauten, öffentlichen Gebäude usw. Wenn man für die Bewertung der Grundsteuer noch zusätzliche Angaben zu jedem einzelnen Gebäude machen sollte, würden solche Bewertungsverfahren wesentlich komplizierter werden, vermutlich wegen der schieren Menge fehlerhafter und dann entsprechend noch anfechtbarer.
Für unsere Stadt sehen wir Grüne mit der Einführung des neuen Grundsteuermodells die Chance, dass ungenutzte und gut erschlossene Baugrundstücke in Sinsheim in den nächsten Jahren schneller mobilisiert werden könnten, d. h. dem Markt wieder zugefügt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Grundsteuermodell wird die Flächennutzung pro Kopf besteuert. Die Idee, welche dahintersteht, ist die Besteuerung des Flächenverbrauchs. Wer ein Mehrparteienhaus besitzt, kann die Grundsteuerlast auf viele Mietende verteilen, während Besitzer von Einfamilienhäusern auf der gleichen Fläche und in derselben Bodenrichtwertzone die Steuerlast pro Flächeneinheit allein tragen.
Für uns Grüne ist wichtig, dass der Bürger versteht, dass die Bodenrichtwerte vom Gutachtergremium nicht einfach erfunden wurden, sondern eben durch die Analyse von Lage und Grundstück-Kaufpreisen der letzten Jahre entstanden sind. Die Bodenrichtwerte bilden nur den momentanen Markt ab und bilden aber nicht den eigentlichen Immobilienwert ab.
Wie in der Vorlage zu lesen, es ist zu erwarten, dass es durch die Grundsteuerreform zu massiven Verschiebungen der Grundsteuer kommen wird. Insbesondere kleine Häuser auf großen Grundstücken werden durch die Reform gegenüber „Industrie-Grundstücken“ mit deutlich geringeren Bodenrichtwerten benachteiligt. Hier braucht es noch Nachbesserungen. Unsere Fraktion unterstützt daher einen Vorschlag aus dem Gutachtergremium kommend, bei einer möglichen Überarbeitung des Grundsteuermodells, zum einen für die Industrie-Grundstücke und zum anderen für die bewohnten Grundstücke, zwei getrennte Hebesätze für die Kommunen zu schaffen.
Eine Art Grundsteuer B1 und Grundsteuer B2. Wir könnten dann im Nachgang die vom Gesetzgeber vorgesehene Grundsteuer C für nicht bebaute Grundstücke einführen.
Mit einem einzigen Hebesatz für die Grundsteuer B hat man als Kommune weniger Steuermöglichkeiten bei geplanter Aufkommensneutralität, um die schon erwähnte Ungleichheit fairer zu gestalten. Mit zwei getrennten Hebesätzen wäre es leichter, die Steuerlast zu verteilen.
Wir erwarten, dass unsere Verwaltungsspitze entsprechende Vorschläge zur Verbesserung des Ausgleiches der Steuerlast im nächsten Städtetag einbringt und wir hoffen, dass die entsprechenden kommunalen Verbände in naher Zukunft gemeinsam mit dem Gesetzgeber vielleicht noch mal in die Feinarbeit gehen wird.
Wir Grüne sind selbstverständlich für Steuergerechtigkeit und, glauben sie mir, wir werden in den nächsten 11 Wochen alles daransetzen, dass dieses Thema wie Reform der Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer am 23. Februar ganz oben auf dem Wahlzettel stehen wird.
Meine Damen und Herren, die Grundsteuer ist eine sehr wichtige Einnahmequelle für die Stadt Sinsheim. Für das kommende Haushaltsjahr rechnet die Stadtverwaltung mit aufkommensneutralen Einnahmen durch die Grundsteuer A und B von knapp 5,2 Millionen Euro, welche dringend benötigt werden.
Wir als gewählte Stadträtinnen und Stadträte sind verpflichtet, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit in unserer Stadt gewährleistet wird. Wir stimmen als Fraktion unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte geschlossen zu.
Von Jens Töniges für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Stellungnahme zur Stellplatzsatzung, Berichtigung wegen Redaktionsfehler
Neue Wohnungen werden teurer durch Stellplatzsatzung
Sinsheims Straßen sind extrem zugeparkt, egal ob in der Kernstadt oder den Stadtteilen. Das macht den Verkehr unübersichtlich und gefährlicher für alle, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende wie Fußgänger und Radfahrer. Jetzt ruht auch für Weiler die Hoffnung auf Abhilfe auf einer festen Stellplatzsatzung. Für alle Wohnungen über 50qm sollen nun 2 Stellplätze verpflichtend mitgebaut werden.
Feste Stellplatz-Vorschriften machen das Bauen deutlich teurer (ca. 10 % mehr), komplizierter und aufwändiger, sie verschwenden wertvollen Platz und erschweren noch mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände. Diese Meinung vertritt nicht nur die Grüne-Fraktion Sinsheim, sondern 2023 stellte dies sogar das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in einer Studie über die Stellplatzpflicht fest.
Das Ziel einer festen Stellplatzsatzung ist die Entlastung des öffentlichen Straßenraums vom ruhenden Verkehr. Und wie wir jetzt schon in anderen Ortsteilen sehen, bleibt dies beim Wunschdenken. Wir haben dadurch keinerlei Handhabe, dass die Straßen hiermit wirklich leerer werden. Solange es bequemer, schneller und dazu noch kostenlos ist, alles Mögliche an Fahrzeugen direkt an der Straße zu parken, werden zu viele Menschen das machen.
Zudem schaffen wir als Stadt völlige Fehlanreize und treiben die Kosten für dringend benötigten neuen Wohnraum unnötig in die Höhe. Für die, die bauen, und auch für spätere Mieterinnen und Mieter. Und nicht nur das. Wir verhindern damit, dass Projektierer günstigen Wohnraum auf wenig Fläche schaffen, weil es sich schlicht nicht rechnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass mit einer solch hohen Stellplatzsatzung nur noch hochpreisiger Wohnraum entstehen wird.
Eine Stellplatzsatzung in dieser Höhe als einzige ordnungsrechtliche Maßnahme halten wir eindeutig nicht für zielführend. Aus diesem Grund haben wir dagegen gestimmt.
Von Anja Fürstenberger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen