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Aufforderung zur Gewerbesteuer- und Grundsteuerzahlung auf den 15.08.2025 Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das III. Quartal sind am 15.08.2025...
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Aufforderung zur Gewerbesteuer- und Grundsteuerzahlung auf den 15.08.2025

Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das III. Quartal sind am 15.08.2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der fällig werdenden Raten kann dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnommen werden.

Falls noch nicht geschehen, bitten wir Sie, die Steuern unter Angabe des Buchungszeichens zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.

Ein Vordruck dazu ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Dunningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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