Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das III. Quartal sind am 15.08.2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der fällig werdenden Raten kann dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnommen werden.
Falls noch nicht geschehen, bitten wir Sie, die Steuern unter Angabe des Buchungszeichens zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.
Ein Vordruck dazu ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.