Die Zustellung der Grund- und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 erfolgt diesen Monat.
Dabei gilt Folgendes zu beachten:
Grundsteuer:
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden am 20.01.2025 verschickt. Hier wird die Grundsteuerreform 2025 berücksichtigt. Bitte beachten Sie das Beiblatt zum Grundsteuerbescheid. Dort werden alle Fragen zur Reform bzw. zur neuen Festsetzung der Grundsteuer beantwortet.
Aufgrund des bevorstehenden erhöhten Telefonaufkommens bitten wir Sie Rückfragen zum Grundsteuerbescheid, falls möglich, per E-Mail zu stellen. (steueramt@oftersheim.de). Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich, spätestens bis zur ersten Rate (15.02.2025), bearbeiten.
Die Bevölkerung wird auf die Pflicht zur Anmeldung einer Hundehaltung hingewiesen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Die Formulare zur Anmeldung finden Sie im Formulardepot unserer Homepage.
Der Hundesteuerbescheid geht Ihnen die kommenden Tage zu.
Gewerbesteuer:
Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem letzten gültigen Steuerbescheid des jeweiligen Steuerschuldners.
Die Steuererklärungen sind quartalsweise mit Zählwerkausdrucken der Geräte im Steueramt abzugeben.
Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Hunde- oder Vergnügungssteuer erteilt das Steueramt im Rathaus, Mannheimer Str. 49, Herr Bayerlein (Tel. 597-143), E-Mail: steueramt@oftersheim.de.