Dies und das

Steuererklärungen 2024 Abgabefrist endet am 31. Juli 2025

Das Finanzamt Schwäbisch Hall erinnert an die Abgabefrist der Steuererklärungen 2024. Für Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung...

Das Finanzamt Schwäbisch Hall erinnert an die Abgabefrist der Steuererklärungen 2024. Für Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und keine steuerliche Beratung ( z. B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine) in Anspruch nehmen, endet regulär die Abgabefrist am 31.07.2025.

Bei unerwarteten und plötzlich eingetretenen Hinderungsgründen kann eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Dies sollte rechtzeitig und vorzugsweise elektronisch über das Elster Portal geschehen.

Bei verspäteter Abgabe – nach der regulären oder ggf. verlängerten Abgabefrist – können Verspätungszuschläge entstehen.

Erscheinung
Amtliche Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Michelbach an der Bilz
Kategorien
Dies und das
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto