Das Finanzamt Schwäbisch Hall erinnert an die Abgabefrist der Steuererklärungen 2024. Für Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und keine steuerliche Beratung ( z. B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine) in Anspruch nehmen, endet regulär die Abgabefrist am 31.07.2025.
Bei unerwarteten und plötzlich eingetretenen Hinderungsgründen kann eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Dies sollte rechtzeitig und vorzugsweise elektronisch über das Elster Portal geschehen.
Bei verspäteter Abgabe – nach der regulären oder ggf. verlängerten Abgabefrist – können Verspätungszuschläge entstehen.