Aus den Rathäusern

Steuerfälligkeiten zum 15.11.2025

Die Gemeindekasse Brühl möchte auf diesem Wege an den Steuerfälligkeitstermin zum 15.11.2025 erinnern. Dies gilt vor allem für die Grund- und Gewerbesteuerzahler,...

Die Gemeindekasse Brühl möchte auf diesem Wege an den Steuerfälligkeitstermin zum 15.11.2025 erinnern.

Dies gilt vor allem für die Grund- und Gewerbesteuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Brühl teilnehmen.

Bankverbindungen der Gemeindekasse Brühl:

· Sparkasse Heidelberg
IBAN: DE51 6725 0020 0021 0009 49

· Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
IBAN: DE29 5479 0000 0007 0245 09

Wenn Sie sich für das Lastschrifteinzugsverfahren und seine Vorteile interessieren, können Sie in diesem Zusammenhang das neue Formular (SEPA-Basislastschriftmandat) ganz bequem online auf unserer Homepage ausfüllen.

Um Doppelzahlungen zu vermeiden, bitten wir Sie darauf zu achten, dass nicht gleichzeitig ein SEPA-Mandat und ein Dauerauftrag bei Ihrer Bank bestehen.

Selbstverständlich können Sie auch den Kontakt mit der Gemeindekasse Brühl (Tel. 06202/2003‑230, ‑231, ‑232) aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne in allen Fragen rund um das Lastschrifteinzugsverfahren.

Erscheinung
Brühler Rundschau
Ausgabe 45/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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