Die Stadt Hechingen erinnert aus aktuellem Anlass Straßenanlieger daran, dass das sogenannte „Lichtraumprofil“ des Straßen- und Gehwegbereichs vom Bewuchs freizuhalten ist. Sprich: Bäume, Hecken und Sträucher sollen nicht in den Straßen- bzw. Gehwegraum hineinragen. Mit dem Beginn der Vegetationsphase geschieht dies allerdings regelmäßig. Mit den entsprechenden negativen Folgen für die Übersicht aller Verkehrsteilnehmer.
Grundstückseigentümer sollten deshalb entsprechend zur Heckenschere und zur Säge greifen. Über dem Straßenraum selbst muss, wie in der Grafik dargestellt, eine Höhe von 4,50 Metern freigehalten werden, über den Gehwegen von 2,50 Metern. „Ein Formschnitt darf das ganze Jahr über gemacht werden,” erklärt Silvana Koch, beim Betriebshof zuständig für Park und Garten. Sprich: Ein normales Zurückstutzen auf das Niveau vor der Vegetationsphase ist kein Problem, trotzdem gilt es auf mögliche Vogelbruten zu achten. Anders, wenn zur Herstellung des freien Lichtraumprofils Bäume oder Sträucher auf den Stock gesetzt werden müssen. Das ist aus Gründen des Vogel- bzw. Tierschutzes nur von Oktober bis Februar erlaubt.