
Das eigene Auto möglichst nahe am Wohnort abzustellen oder kurze Laufwege zu haben, ist vielen wichtig. Dafür besteht bestimmt auch allseits Verständnis. Jedoch sind in Zell einige Straßen nicht breit genug, um am Straßenrand zu parken und genug Platz für den Durchgangs- oder auch Lieferverkehr zu lassen. An allen engen Stellen Parkverbotsschilder aufzustellen, wäre zwar grundsätzlich möglich, ist aber nicht erforderlich, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln halten. In der Straßenverkehrsordnung ist dies geregelt. 3,05 Meter ist der Mindestabstand zwischen geparktem Auto und Fahrbahnrand, der vorhanden sein muss, wenn ein Fahrzeug geparkt wird. Ein LKW hat eine Breite von bis zu 2,55 Meter und benötigt an beiden Seiten noch Platz bei Kurven und beim Rangieren.
Aus aktuellem Anlass macht der Bürgerausschuss mit der Bitte um Einhaltung darauf aufmerksam, nicht zuletzt aus dem Wunsch nach einem möglichst friedlichen nachbarschaftlichen Zusammenleben heraus, dies zu berücksichtigen. Im konkreten Fall (Fröbelweg) konnte bereits durch abgestellte Fahrzeuge eine Heizöllieferung nicht durchgeführt werden und sogar eine Zufahrt mit dem Rettungswagen war unmöglich, so dass eine Patientin einen längeren Weg über die Straße auf einer Trage geschoben werden musste. Im ersten Fall sind zusätzliche Anfahrtskosten entstanden, glücklicherweise war der Rettungseinsatz ohne nachteilige Folgen.
Der Bürgerausschuss appelliert an alle Bewohnerinnen und Bewohner in Zell, sich so zu verhalten, dass niemand anderes behindert oder benachteiligt wird.
Ihr Bürgerausschuss Zell
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