Das Bebauungsplanverfahren zum Gewerbegebiet „Erlenrainweg – 2. Planungsabschnitt“ im Stadtteil Aldingen wurde durch Satzungsbeschluss am 27.02.2024 bzw. durch die ortsübliche Bekanntmachung vom 25.04.2024 verfahrensmäßig abgeschlossen, der Bebauungsplan ist rechtskräftig. In der Fortführung zu diesem Gewerbegebiet, speziell im Hinblick auf die Zuordnung der künftigen Baugesuche, ist es notwendig, auch die neu entstehende Straße und dazugehörigen Gebäude zu benennen bzw. zuzuordnen.
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat daher in der Sitzung am 18.06.2024 beschlossen, dass für die neu gebildete Straße die Bezeichnung „Friedrich-Jüngling-Straße“ vergeben wird.
1795 heiratete Friedrich Jüngling, Sohn des Kronenwirts von Erdmannhausen, in die Aldinger Familie Wildermuth ein. Diese besaß damals die rechte Hälfte des Schlosses und hier begann Friedrich Jüngling 1816 mit einer Kunst, die in der damaligen Weinbaugemeinde Aldingen völlig neu war: dem Bierbrauen. Friedrich Jüngling hatte allerdings eine Schwierigkeit beim Bierbrauen: In Aldingen und Umgebung wurde damals keine Gerste angebaut. Er musste deshalb anfangs Hafer zur Malzbereitung verwenden. 1820 bekam Jüngling Konkurrenz vom Löwenwirt Eichenbrenner, der nun auch anfing, Bier zu brauen. Jüngling hat neben dem Bierbrauen auch Most hergestellt und Schnaps gebrannt. Er hat eine große Landwirtschaft betrieben und das erforderte viel Aufsicht über Arbeiter und Knechte. Seine beiden Söhne mussten ihm dabei zur Hand gehen und sie waren offenbar gelehrige Schüler. Der ältere, Jakob, blieb auf dem väterlichen Haus. Der jüngere, David Gottlob, packte mit 21 Jahren seine Sachen und zog in die Neue Welt. Im Staat Pennsylvanien, in dem kleinen Städtchen Pottsville, eröffnete er 1829 eine Brauerei. Diese gilt heute als die älteste Brauerei in den USA. Die Bierbrauerei im Aldinger Schloss wurde durch Jakob Jüngling als Bauer und Bierbrauer weiter betrieben. Mit David Gottlob starb 1889 der Name Jüngling in Aldingen aus.
Aufgrund von § 5 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird daher öffentlich bekannt gemacht:
Die neu gebildete Straße erhält die Bezeichnung „Friedrich-Jüngling-Straße“. Die Benennung gilt ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der betreffende Bereich ist dem beigefügten Lageplan (orangene Markierung) zu entnehmen.
Lageplan mit Darstellung der neu benannten Straße:
Gegen diese Benennung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Remseck am Neckar, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar erhoben werden.
Remseck am Neckar, den 27.06.2024
gez.
Dirk Schönberger
Oberbürgermeister