Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher Sitzung am 12.11.2024 beschlossen, folgende Feldwege bzw. Teilflächen davon, wie im Lageplan dargestellt nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg entbehrlich sind und deshalb eingezogen werden: Flste. Nrn.: 3965/1, 3983, 3984/1 und 4012/2 Gemarkung Oberurbach.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu richten an die Gemeinde Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach oder an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen.
Urbach, den 22.11.2024
gez. Fehrlen
Bürgermeisterin