Aus den Rathäusern

Straßenrechtliche Einziehung von Feldwegflächen beim Hegnauhof

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher Sitzung am 12.11.2024 beschlossen, folgende Feldwege bzw. Teilflächen davon, wie im Lageplan...

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher Sitzung am 12.11.2024 beschlossen, folgende Feldwege bzw. Teilflächen davon, wie im Lageplan dargestellt nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg entbehrlich sind und deshalb eingezogen werden: Flste. Nrn.: 3965/1, 3983, 3984/1 und 4012/2 Gemarkung Oberurbach.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu richten an die Gemeinde Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach oder an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen.

Urbach, den 22.11.2024

gez. Fehrlen

Bürgermeisterin

Anhang
Dokument
Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024

Orte

Urbach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Urbach
21.11.2024
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