Aus den Rathäusern

Straßenrechtliche Einziehung von öffentlichen Parkflächen beim Gebäude Beckengasse 9 (Teilflächen der Flurstücke 246/2 und 123, Gemarkung Oberurbach)

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, die im Lageplan zu dargestellten Teilflächen der Flurstücke...

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, die im Lageplan zu dargestellten Teilflächen der Flurstücke 246/2 und 123 nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg entbehrlich sind und deshalb eingezogen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist zu richten an die Gemeinde Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach oder an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen.

Urbach, den 01.04.2025

gez. Fehrlen

Bürgermeisterin

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Urbach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Urbach
03.04.2025
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