Straßensperrung sowie Streckenverbote aufgrund Amphibienwanderung

In der Zeit vom 20.01.2025 bis 30.04.2025 sind für die Amphibienwanderungen nachfolgend aufgeführten Straßen für den Verkehr zu sperren bzw. folgende...

In der Zeit vom 20.01.2025 bis 30.04.2025 sind für die Amphibienwanderungen nachfolgend aufgeführten Straßen für den Verkehr zu sperren bzw. folgende Verkehrsbeschränkungen zu veranlassen. Die Sperrschranken werden bei Einbruch der Dunkelheit geschlossen und gegen 06.00 Uhr morgens wieder geöffnet.

Reetzstraße, OT Söllingen

Im Bereich der Reetzstraße, OT Söllingen, zwischen der Firma Nemko/ Firma ERGElektrotechnik, Reetzstraße 58 und oberhalb des Recycling-Hofes „Am Stadion“ im OT Berghausen, erfolgt eine Vollsperrung durch vorhandene Schranken. In diesem Zusammenhang ist auf Höhe des Anwesens Reetzstraße 46 für die Zeit der Amphibienwanderungen ein „absolutes Haltverbot“ eingerichtet.

Verbindungsweg Söllingen – Kleinsteinbach

Der Verbindungsweg „Söllingen-Kleinsteinbach“ zwischen dem Festplatz bei der Hagwaldhalle im OT Kleinsteinbach und der Kapellenstraße im OT Söllingen wird durch vorhandene Schranken für den Fahrzeugverkehr ebenfalls gesperrt.

B 10 zwischen Söllingen und Berghausen

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung i. V. m. Überholverbot auf der B 10 zwischen Söllingen und Berghausen wird zeitweise eingerichtet. Wir bitten um Beachtung!

Erscheinung
Pfinztal Aktuell – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025
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