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Straßensperrungen Kandelhock 28./29.06.2025

Am 28. und 29. Juni 2025 findet der traditionelle Uhinger „Kandelhock“, das Straßenfest der Uhinger Vereine, statt. Der Kandelhock beginnt am Samstag,...

Am 28. und 29. Juni 2025 findet der traditionelle Uhinger „Kandelhock“, das Straßenfest der Uhinger Vereine, statt. Der Kandelhock beginnt am Samstag, 28. Juni 2025, um 15 Uhr mit einem festlichen Umzug unter dem Motto: „750 Jahre Uhingen und seine Vielfalt“

Für die Durchführung des Festumzugs und den sicheren Ablauf des Festes sind zeitweise Straßensperrungen notwendig:

Samstag, 28. Juni 2025

  • 12:30 – 17:00 Uhr: Sperrung der Schulstraße, Römerstraße, Zeppelin-, Hesse-, Goethe-, Wasen-, Blaubach-, Hölderlin-, Hauff-, Uhland- und Ottstraße sowie der Mittleren Mühle.

Samstag, 28. Juni, 9:00 Uhr bis Sonntag, 29. Juni 2025, 19:30 Uhr

  • Vollsperrung der Sparwieser Straße

Das Festgelände erstreckt sich:

  • von der Sparwieser Straße
  • über den Sparwieser Fußweg und die Kirchstraße bis zur Uhlandstraße
  • über die Moltkestraße und Oberdorfstraße bis zum Feuerwehrgebäude

Die Kirchstraße endet dabei auf Höhe der Einmündungen Ottstraße und Wörthstraße

Da die Aufbauarbeiten für das Fest bereits am Freitag, 27. Juni 2025, ab 9:00 Uhr beginnen, ist das Parken ab diesem Zeitpunkt in der Kirchstraße sowie in den betroffenen Bereichen der Uhlandstraße und Moltkestraßenicht mehr gestattet – insbesondere nicht auf öffentlichen Stellplätzen am Fahrbahnrand oder Seitenstreifen.

Bitte beachten Sie die entsprechend ausgeschilderten Parkverbote. Fahrzeuge, die dennoch in den gesperrten Bereichen abgestellt werden, behindern den Festaufbau und müssen daher kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Bis Montagmittag sind alle Abbaumaßnahmen abgeschlossen und die ungehinderte Zufahrt ist wieder möglich.

Der Kultur- und Sportausschuss und die Stadt Uhingen bitten die Anwohner und Geschäftsbetriebe um Verständnis für diese Verkehrsbeschränkungen und wünschen einen guten Festverlauf.

Immer wieder wird von Helfern der veranstaltenden Vereine, Festbesuchern oder sonstigen Zulieferern in Halteverboten, vor Grundstückszufahrten und Einmündungsbereichen rund um das Festgelände verbotswidrig geparkt. Diese Bereiche sind zwingend freizuhalten, damit der Fahrzeugverkehr für die Anlieger gewährleistet bleibt und vor allem die Not- und Rettungswege für Feuerwehr, Notarzt und Polizei zur Verfügung stehen. Beachten Sie, dass Falschparker gebührenpflichtig verwarnt und ggf. abgeschleppt werden.

- Straßenverkehrsamt -

Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Stadt Uhingen
27.06.2025
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