Es gibt viele gute Gründe, Obstbäume zu pflanzen. Sei es, um sich und nachfolgende Generationen mit frischem, selbst produziertem Obst zu versorgen oder um einen aktiven und bewussten Beitrag zum Fortbestehen des in unserer Region verbreiteten und geschätzten landschaftsprägenden Streuobstbaus zu leisten. Die Arbeit in der Natur wird dabei von vielen ebenso geschätzt wie die Freude an der an die Streuobstwiesen gebundenen Sorten- und Artenvielfalt. Unsere Streuobstwiesen sind ein wertvoller und unverzichtbarer Lebensraum – für Pflanzen und Tiere wie auch vielleicht für uns Menschen. Dass seit Jahrzehnten mehr Bäume verloren gehen, als nachgepflanzt werden, hat komplexe wirtschaftliche und gesellschaftliche Gründe, denen nicht einfach zu begegnen ist. Oder vielleicht doch? Ein erster konkreter Schritt ist gewiss das Nachpflanzen von Obsthochstämmen, so dass die Chance gewahrt bleibt, dass auch unsere Kinder und Enkel die Vorzüge unserer wundervollen Streuobstwiesen genießen können.
Der Obst- und Weinbauverein Unterjesingen (OWVU) freut sich, allen privaten Streuobstwiesenbesitzer/innen im Ammertal auch dieses Jahr wieder eine Sammelaktion zur Bestellung von Obsthochstämmen anbieten zu können. Für die mit € 20,-/Baum vom Landratsamt Tübingen geförderte Aktion wird in gewohnter Weise mit zwei Baumschulen zusammengearbeitet, eine, die konventionelles Pflanzgut bereitstellt (Baumschule Rall) und eine für biozertifiziertes Pflanzgut gem. EG-Ökoverordnung 834/2007 (Baumschule Pflanzlust). Beide Baumschulen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und ihr Können bzgl. Pflanzwarenqualität unter Beweis gestellt.
Interessierte, die an der Baumpflanzaktion teilnehmen wollen, mögen sich für weitere Informationen und Details zur Bestellung bitte bis zum 31.05.2024 beim OWVU-Streuobstbeauftragten, Herrn Jochen Lips, per E-Mail unter jochen_lips@t-online.de melden. Gefördert werden ausschließlich Obsthochstämme (z. B. Apfel, Birne, Süßkirsche, Walnuss, Quitte) mit einer Stammhöhe von mind. 1,60 m. Bei der Pflanzung sind die nachbarrechtlichen Grenzabstände zu beachten. Bäume für Pflanzungen innerorts, in Hausgärten, auf eingezäunten Flächen und auf sogenannten Freizeitgrundstücken können ebenso geordert werden, sind aber nicht zuwendungsfähig. Gerne steht der OWVU mit beratenden Informationen zur Pflanzung und zur Pflege der Bäume zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme an der OWVU-Streuobst-Hochstamm-Pflanzaktion 2024. Gemeinsam können wir für den Erhalt unserer Streuobstwiesen viel bewirken.