Das Land Baden-Württemberg fördert auch in den kommenden Jahren den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen, um die Bestände der Streuobstwiesen langfristig zu erhalten. Wie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises informiert, unterstützt die Förderung Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Abfindungsbrennereien als auch Kommunen, die sich aktiv für den Erhalt dieser wertvollen Landschaft einsetzen.
Ab sofort können Sammelanträge für die Förderperiode 2026 bis 2028 wie gewohnt beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Die Antragstellung ist bis zum 15. Juni 2026 möglich.
Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der VwV Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlicher Notifizierung ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. Die Kommunen können diesen Fördersatz um bis zu zehn Euro je Baumschnitt erhöhen.
Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Sie bieten Lebensraum für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig prägen sie das Landschaftsbild vieler Regionen Baden-Württembergs.
Mehr Informationen zum Thema Streuobstbau und Fördermöglichkeiten sind im Streuobstportal des Landes abrufbar: www.streuobst-bw.info
Dort steht auch ein Link zur Antragstellung bereit.


