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Streuobstförderung für Schnitt an Hochstamm-Streuobstbäumen

Das Streuobst-Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg geht in seine dritte Runde. Näheres finden Sie unter: https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt....
Streuobstbäume sollten regelmäßig geschnitten werden, um u.a. die Lebensdauer zu verlängern.Foto: Wb

Das Streuobst-Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg geht in seine dritte Runde. Näheres finden Sie unter: streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt.

Nachdem die Gemeinde bereits 2015– 2025 mit den nördlichen und südlichen Gewannen Röse, Stockäcker, Mückengrund usw. teilgenommen hat, bieten wir nun EigentümerInnen von hochstämmigen Obstbäumen in den Gewannen Aspen, Galgenberg, Hockenäcker, In der hohen Klinge, Kobelsberg, Kühbergwiesen, Langenzeller Buckel, Rohräcker, Schiffklinge, Seeklinge, Spieswald, Totenkopf an sie bei der Pflege ihrer hochstämmigen Obstbäume mit Hilfe der „Fachwarte für Obst und Garten RN e.V.“ zu unterstützen. Sie sollten diesbezüglich Post bekommen (haben).

Alle anderen EigentümerInnen von hochstämmigen Obstbäumen, die in anderen Wiesenbacher Gewannen, als die oben genannten Bäume haben und selber schneiden können und möchten, dürfen sich gerne dem Sammelantrag der Gemeinde anschließen.

Dafür bitte die Erklärung hier herunterladen: www.wiesenbach-online.de/baumschnittfoerderung, ausfüllen undbis spätestens 8. Juni ins Rathaus Wiesenbach z. Hd. Luzy Körtgen senden oder per Mail an luzy.koertgen@wiesenbach-online.de.

Die Gemeinde Wiesenbach wird dann den dazu erforderlichen Förderantrag stellen.

Und so läuft die Aktion ab:

  1. Geschnitten werden können Kern- und Steinobstbäume, ausgenommen sind Brennkirschen.
  2. Die Bäume müssen bereits seit über zwei Jahren stehen (also mindestens im dritten Standjahr sein), müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 m haben.
  3. Die Förderung sieht vor, dass die Bäume im Zeitraum 2026-2028 einmal fachgerecht geschnitten werden. Pro Baum gibt es dafür 18 € für die schneidende Person.
  4. Der Eigentümer / die Eigentümerin der Bäume verpflichtet sich, die Pflegebäume mindestens während der drei Jahre zu erhalten. Sollte ein Baum absterben, muss dafür einen Ersatz gepflanzt werden (mit Baumscheibe). Ersatzbäume sind über die Obstbaumaktion der Gemeinde Wiesenbach zu bekommen.
  5. Die Gemeinde Wiesenbach wird die Maßnahmen organisieren und koordinieren.
  6. Einen eigenen Antrag können Sie auch stellen. Allerdings nur wenn Sie sich mit mindestens zwei weiteren Streuobstwiesenbesitzern zusammentun und zusammen mindestens 100 Obstbäume besitzen.
  7. Die erste Maßnahme wird im Winter 2026/27 möglich sein.

Über Ihre Teilnahme an der Aktion (ob im Rahmen des Sammelantrags der Gemeinde oder als privater Antragsteller mit mindestens 2 Gleichgesinnten) freuen wir uns – im Interesse unserer Landschaft und unserer Obstbäume.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Wiesenbach
29.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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