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Streuobstsammelantrag

Förderung Baumschnitt Streuobst Die Förderung Baumschnitt Streuobst ist Teil der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030 und hat das Ziel, durch...
Streuobst

Förderung Baumschnitt Streuobst


Die Förderung Baumschnitt Streuobst ist Teil der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030 und hat das Ziel, durch einen fachgerechten Baumschnitt die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu unterstützen und den Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen zu fördern. Durch den Aufbau von Netzwerken, Arbeitsgruppen und Initiativen sollen Strukturen für die gemeinsame Pflege von Streuobstbäumen geschaffen werden. Deshalb führt das Land Baden-Württemberg die Förderung des Baumschnitts fort.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m in der freien Landschaft.


Von der Förderung ausgeschlossen sind
• Flächen, auf denen Ökokonto- oder Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden
• abgestorbene Bäume
• Brennkirschenanlagen
• Streuobstbestände, die sich nicht in der freien Landschaft befinden
• Flächen außerhalb Baden-Württembergs


Fördervoraussetzungen
• Die beantragten Bäume müssen im Förderzeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden.
• Nach Durchführung der Schnittmaßnahmen ist jährlich ein Auszahlungsantrag zu stellen.
• Die Empfänger verpflichten sich, die mit dieser Zuwendung gepflegten Obstbäume für einen Zeitraum von drei Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).


Förderung
• Die Zuwendungen werden in Form von Pauschalbeträgen pro Jahr in Höhe von bis zu 18 Euro pro fachgerecht geschnittenen Baum gewährt.
• Mindestens ein Drittel der beantragten Schnittmaßnahmen muss bis Ende des Schnittzeitraums 2026/2027 erfolgen.


Wie bereits beim abgelaufenen Förderzeitraum bietet die Gemeinde Ebhausen an, sich dem Sammelantrag der Gemeinde anzuschließen, für alle Streuobstbesitzer, welche nicht selbst einen Antrag stellen wollen (die Mindestzahl der zu schneidenden Bäume liegt bei 100 Bäumen für einen Antrag).
Interessenten melden sich bitte bis Ende Januar 2026 bei Frau Schweikardt, schweikardt@ebhausen.de, Tel. 07458 998126

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ebhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
von Gemeinde Ebhausen
20.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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