Land BW fördert Obstbaumschnitt auf Streuobstwiesen durch Privatpersonen
Haben Sie in den Bergdörfern eine oder mehrere Streuobstwiesen und planen einen Schnitt Ihrer Bäume in der Schnittsaison 2026/2027 oder 2027/2028? Dann können Sie für jeden geschnittenen Baum einmalig 18 € Förderung vom Land BW erhalten. Voraussetzung ist ein Sammelantrag von mindestens drei Privatpersonen mit zusammen mindestens 100 angemeldeten Bäumen.
Das Netzwerk NATUR Bergdörfer hat zum Jahresanfang bereits einen Antrag für 10 Teilnehmende mit insgesamt über 300 angemeldeten Bäumen auf den Weg gebracht.
Bis zum 15. Juni 2026 können noch weitere Anträge eingereicht werden. Wir würden wieder die Koordination für den Antrag und für die Auszahlungsbewilligung übernehmen.
Haben Sie Interesse oder Fragen zu den Details? Dann senden Sie uns eine kurze Nachricht an streuobstwiesen@vodafonemail.de