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Streuobstwiesen pflegen

Land BW fördert Obstbaumschnitt auf Streuobstwiesen durch Privatpersonen Haben Sie in den Bergdörfern eine oder mehrere Streuobstwiesen und planen...
Fachgerecht geschnittene Obstbäume sind widerstandsfähiger und bringen einen höheren ErtragFoto: OGV Mössingen

Land BW fördert Obstbaumschnitt auf Streuobstwiesen durch Privatpersonen

Haben Sie in den Bergdörfern eine oder mehrere Streuobstwiesen und planen einen Schnitt Ihrer Bäume in der Schnittsaison 2026/2027 oder 2027/2028? Dann können Sie für jeden geschnittenen Baum einmalig 18 € Förderung vom Land BW erhalten. Voraussetzung ist ein Sammelantrag von mindestens drei Privatpersonen mit zusammen mindestens 100 angemeldeten Bäumen.

Das Netzwerk NATUR Bergdörfer hat zum Jahresanfang bereits einen Antrag für 10 Teilnehmende mit insgesamt über 300 angemeldeten Bäumen auf den Weg gebracht.
Bis zum 15. Juni 2026 können noch weitere Anträge eingereicht werden. Wir würden wieder die Koordination für den Antrag und für die Auszahlungsbewilligung übernehmen.

Haben Sie Interesse oder Fragen zu den Details? Dann senden Sie uns eine kurze Nachricht an streuobstwiesen@vodafonemail.de

Erscheinung
Wettersbacher Anzeiger
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Ausgabe 18/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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