Aus den Rathäusern

Strom- und Gaszähler werden abgelesen

Für die Jahresablesung in den Gemeinden Neckartenzlingen, Riederich, Bempflingen und Kleinbettlingen versendetdie FairNetz GmbH ab dem 01.07.2025...

Für die Jahresablesung in den Gemeinden Neckartenzlingen, Riederich, Bempflingen und Kleinbettlingen versendetdie FairNetz GmbH ab dem 01.07.2025 Ablesekarten zur Erfassung der Strom- und Gaszählerstände.

Die Kunden sowie Eigentümer unbewohnter Häuser und Wohnungen werden gebeten,

die Ablesung vorzunehmen und die Zählerstände der FairNetz online, schriftlich oder

telefonisch unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-0752472 (Mo. – Fr. 07:30 – 18:00 Uhr)

bzw. Telefax-Nr. (07121) 582-3439 mitzuteilen.

So geht´s, online:

Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte und geben Ihre Daten auf unserer Internetseite ein, oder Sie verwenden die auf der Ablesekarte angegebenen Logindaten für die Zählerstanderfassung im Webportal:

www.fairnetzgmbh.de/ablesung.html

oder per E-Mail:


ablesung@fairnetzgmbh.de

Hinweis:

Die FairNetz GmbH ist nach Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle Stromzähler abzulesen bzw.

ablesen zu lassen. Die Ablesung erfolgt unabhängig vom jeweiligen Energielieferanten.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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