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Stromüberschuss im Griff

Photovoltaik bleibt attraktiv Seit mehr als 20 Jahren besteht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude...

Photovoltaik bleibt attraktiv

Seit mehr als 20 Jahren besteht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, erhält eine in diesem Gesetz festgelegte Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das EEG setzt auch weiterhin auf einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit den als „Solarspitzengesetz“ bekannten Änderungen, die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber jedoch Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden. Trotzdem bleibt Photovoltaik (PV) für Privathaushalte weiterhin interessant.

Das Solarspitzengesetz schreibt Maßnahmen zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vor. Aber was heißt das eigentlich? Joachim Schröder, Leiter des Klima-Zentrums Hohenlohekreis, fasst zusammen, was aktuell für Photovoltaik-Anlagen gilt.

Sinkende Preise bei hoher Stromproduktion

Wenn die Sonne scheint, produzieren viele PV-Anlagen gleichzeitig Strom. Steigt die Stromproduktion, steigt auch die Netzbelastung, und der Markt reagiert mit sinkenden Börsenstrompreisen. Bei sehr hoher Produktion sind sogar negative Preise möglich.

Mit dem Solarspitzengesetz haben die Betreiber keinen Vergütungsanspruch für die Zeit, in welcher der Preis negativ ist. Das Gesetz kompensiert diesen Nachteil jedoch: Verbraucher erhalten ab Inbetriebnahme für 20 Jahre eine Einspeisevergütung. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde.

Wer ist an die Regelung gebunden?

Diese Regelungen gelten für alle Haushalte, die nach dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb nehmen werden oder genommen haben, und für alle PV-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung. Voraussetzung ist jedoch die Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter). Wer bislang keinen Smart Meter hat, muss die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben dabei typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert.
Wer vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb genommen hat, kann sich freiwillig für die Anwendung der neuen Regelungen entscheiden und auf einen Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichten. Dafür wird eine um 0,6 Cent höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gewährt.

Eigenverbrauch ist vorteilhaft

Haushalte sollten den von der PV-Anlage produzierten Strom möglichst selbst verbrauchen, wenn der ins Netz gespeiste überschüssige Strom nicht vergütet wird. Hilfreich sind dabei flexibel nutzbare Geräte wie Waschmaschine oder Wallbox. Viele PV-Anlagen werden außerdem mit Batteriespeichern installiert, die ebenfalls den Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöhen.

Netzanschluss

Wer eine PV-Anlage in Betrieb nehmen will, muss den zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) zuvor über den dafür notwendigen Netzanschluss informieren. Den zuständigen Netzbetreiber findet man unter VNBdigital.de. Dort kann der Netzanschluss direkt angemeldet werden.

Individuelle Beratung

Fragen zum Thema Photovoltaik, Speichermöglichkeiten sowie Heiztechniken und Sanierungsmöglichkeiten beantworten die Experten des Klima-Zentrums Hohenlohekreis. Eine Anmeldung zur kostenlosen Beratung ist per E-Mail an klimazentrum@hohenlohekreis.de zu richten. Die Klima-Experten sind ebenfalls erreichbar unter der Telefonnummer 07940/18-1948. Beratungen finden immer montags von 15.00 bis 17.00 Uhr online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt.

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Ausgabe 43/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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