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Prozess nach tödlichem Unfall

Stuttgart: Unfallfahrer vom Olgaeck räumt Kokainkonsum ein

Eine Frau stirbt, acht Menschen werden verletzt: Ein Unfall mitten in Stuttgart hat heftige Folgen. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob der Fahrer das Auto überhaupt hätte steuern dürfen.
Beim Prozess nach der Todesfahrt am Olgaeck im Mai 2025 räumt der Unfallfahrer ein, zuvor Kokain konsumiert zu haben. Der Fahrer war in der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Geländewagen von der Straße abgekommen. Eine Frau stirbt, acht Menschen wurden verletzt. (Archivbild)Foto: Marco Krefting/dpa

Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall nahe einer Straßenbahnhaltestelle in Stuttgart hat der Unfallfahrer eingeräumt, am Tag vor dem Vorfall Kokain und Schlafmittel konsumiert zu haben. Er bekenne sich dazu, dass er am Tag des Unfalls nicht in der Verfassung gewesen sei, ein Kraftfahrzeug zu führen. «Ich hätte nicht fahren dürfen», sagte der 43-Jährige vor dem Amtsgericht Stuttgart.

Er hätte erkennen müssen, dass er nach dem vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen, sagte der Angeklagte. Er sei nicht davon ausgegangen, dass die Substanzen am Folgetag noch immer Wirkung entfalteten. In dieser falschen Annahme habe er sich ans Steuer gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann in ihrer Anklage fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Eine Tote, acht Verletzte

Der 43-Jährige sei Anfang Mai im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle gefahren, sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage. Eine 46 Jahre alte Frau kam ums Leben, acht weitere Fußgänger wurden teils schwer verletzt.

An den konkreten Ablauf des Unfalls kann sich der Mann eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern. «Das Gehirn hat diese Sekunden gelöscht.» Seine Erinnerung setze erst wieder an dem Moment ein, nachdem er die Fußgänger erfasst habe.

Die Angehörigen der Opfer bat der Angeklagte im Verfahren um Entschuldigung. Ihm sei aber klar, dass er darauf keinen Anspruch habe. Er trage die Verantwortung für das Geschehen. «Ich habe diesen Unfall nie gewollt.» Er habe niemandem das Leben nehmen wollen - das ändere aber nichts daran, dass er die Ursache dafür gesetzt habe.

Der Verteidiger des Mannes hatte schon bei der Anklageerhebung betont, dass bei seinem Mandanten lediglich eine Restkonzentration von Substanzen festgestellt worden sei. Am Tag des Unfalls habe sein Mandant weder Medikamente noch Drogen eingenommen. Ein wissenschaftlich gesicherter Zusammenhang zwischen den Abbaustoffen und dem Unfallgeschehen sei nicht belegt.

Der Unfallfahrer hatte den Opfern vor Prozessbeginn mehrfach sein Mitgefühl ausgedrückt. Er sei erschüttert, fassungslos und tief betroffen von dem entsetzlichen Unfall und seinen tragischen Folgen, ließ der Mann über seinen Anwalt kurz nach dem Unfall ausrichten.

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