Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass sogenannte „Tankstellen“ (Ausschankstellen) beim Faschingsumzug am 02.03.2025 gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG) genehmigungspflichtig sind, wenn alkoholische Getränke verkauft werden. Die Genehmigung muss bei der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Ordnungsamt, rechtzeitig vorher beantragt werden.
Wir bitten um Beachtung. Weitere Auskunft erhalten Sie gerne im Rathaus Ortsteil Karlsdorf, Fachbereich 1, Rufnummer 443-214 vormittags (Frau Riffel).