Fastnacht & Fasching

„Tankstellen“ beim Faschingsumzug

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass sogenannte „Tankstellen“ (Ausschankstellen) beim Faschingsumzug am 02.03.2025 gemäß § 12 Gaststättengesetz...

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass sogenannte „Tankstellen“ (Ausschankstellen) beim Faschingsumzug am 02.03.2025 gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG) genehmigungspflichtig sind, wenn alkoholische Getränke verkauft werden. Die Genehmigung muss bei der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Ordnungsamt, rechtzeitig vorher beantragt werden.

Wir bitten um Beachtung. Weitere Auskunft erhalten Sie gerne im Rathaus Ortsteil Karlsdorf, Fachbereich 1, Rufnummer 443-214 vormittags (Frau Riffel).

Erscheinung
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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