
Bitte keine Tauben füttern
Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, auf das Füttern von Tauben zu verzichten. Die Population wächst stark. Durch die Tiere entstehen Verschmutzungen an Gebäuden und Fassaden sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen.
Gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Nußloch ist das Füttern von Tauben auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hinweis für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer:
Bitte treffen Sie geeignete Maßnahmen, um den Nestbau an Gebäuden zu verhindern. Taubennester können Parasiten enthalten und gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Wenn Sie dennoch Vögel füttern möchten, verwenden Sie bitte taubensichere Vogelhäuschen. Diese verfügen über kleine Einflugöffnungen oder Gitterkonstruktionen, die größeren Vögeln wie Tauben den Zutritt verwehren, während kleinere Singvögel wie Meisen, Rotkehlchen oder Spatzen ungestört fressen können. So bieten Sie heimischen Wildvögeln Futter und Schutz – ohne Tauben anzulocken.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.