Tauben werden mehr und mehr als Problem empfunden.
Auslöser für deren Vermehrung ist unter anderem auch das große künstliche Nahrungsangebot, das sich den Tauben in der Gemeinde bietet. Ob fressbare Abfälle oder regelmäßige Fütterungen durch vermeintliche Tierfreundinnen und Tierfreunde - der Tisch ist reichlich gedeckt!
Deswegen: Taubenfütterungsverbot!
Nach § 15 der Polizeiverordnung der Gemeinde Winterlingen – Taubenfütterungsverbot – wird das Füttern, Auslegen oder Anbieten von Futter für verwilderte Haustauben oder Wildtauben mit bis zu 1.000 Euro geahndet.