Bürgerinitiativen

Taubenfütterungsverbot beachten!

In letzter Zeit kam es zu Beschwerden, es würden die Tauben, welche im Ortskern von Kaisersbach leben, gefüttert werden. Gemäß der Kaisersbacher...

In letzter Zeit kam es zu Beschwerden, es würden die Tauben, welche im Ortskern von Kaisersbach leben, gefüttert werden.

Gemäß der Kaisersbacher Polizeiverordnung ist das Füttern von Tauben verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Fütterungsverbot zielt darauf ab, den Taubenbestand zu reduzieren, beziehungsweise auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Es umfasst jegliche Art von Futter, auch Essensreste oder Brotkrümel. Das Verbot schützt zudem die Gesundheit der Tiere. Nicht artgerechtes Futter kann bei Tauben Schmerzen verursachen. Letztlich sind Tauben in der Lage, sich selbst zu versorgen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2025
von Gemeinde Kaisersbach
24.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Kaisersbach
Kategorien
Aus den Rathäusern
Bürgerinitiativen
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto