In letzter Zeit kam es zu Beschwerden, es würden die Tauben, welche im Ortskern von Kaisersbach leben, gefüttert werden.
Gemäß der Kaisersbacher Polizeiverordnung ist das Füttern von Tauben verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Fütterungsverbot zielt darauf ab, den Taubenbestand zu reduzieren, beziehungsweise auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Es umfasst jegliche Art von Futter, auch Essensreste oder Brotkrümel. Das Verbot schützt zudem die Gesundheit der Tiere. Nicht artgerechtes Futter kann bei Tauben Schmerzen verursachen. Letztlich sind Tauben in der Lage, sich selbst zu versorgen.