Reutlingen. Von 11. November bis 5. Dezember werden im gesamten Stadtgebiet Reutlingen wieder Gartenabfälle, welche zur Abholung am Gehwegrand bereitgestellt werden, durch die Technischen Betriebsdienste (TBR) eingesammelt. Die genauen Termine können dem aktuellen Entsorgungskalender der Stadt Reutlingen oder unter www.tbr-reutlingen.de entnommen werden. Damit das Grüngut von den städtischen Mitarbeitern mitgenommen werden kann, sind bestimmte Regeln zu beachten.
Größeres Material, wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, muss gebündelt werden. Ein Bündel darf nicht mehr als 10 Kilogramm wiegen und höchstens 1,5 Meter lang sein. Äste und Baumholz dürfen höchstens 15 Zentimeter Durchmesser haben, dies gilt auch für Wurzeln, die von Erde befreit sein müssen. Zum Bündeln bitte nur Naturschnur verwenden!
Für kleineres, loses Material, wie Laub, Rasenschnitt, kleine Äste, Heu etc., dürfen städtische Jutesäcke mit dem Aufdruck „Grüngut – trocken“ verwendet werden. Diese sind zum Selbstkostenpreis von 0,70 EUR bei den TBR, Am Heilbrunnen 107, an der Rathaus-Information und bei allen Bezirksämtern erhältlich. In anderen Jutesäcken oder in Papier- oder Plastiksäcken bereitgestellte Gartenabfälle werden nicht mitgenommen!
Alternativ kann Laub, Rasenschnitt, Heu etc., wenn es unverrottet ist und ohne Erdanhaftungen, auf einen Kubikmeter pro Anlieferungstag begrenzt, für 3,50 € auch auf den städtischen Häckselplätzen abgegeben werden. Darüber hinaus kann die Entsorgung über die Biotonne oder den eigenen Kompost erfolgen.
Das Grüngut muss am Abfuhrtag ab 6 Uhr am Straßenrand sichtbar bereitgestellt werden. Eine Abfuhrmenge von drei Kubikmeter je Grundstück darf nicht überschritten werden.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Grüngut und Gartenabfällen sind unter tbr-reutlingen/grüngut abrufbar.