In Sersheim kam es am 1. Mai 2025 aufgrund eines technischen Defekts an einer Biogasanlage zu einer Gewässerverunreinigung der Metter.
Die Verunreinigung wurde durch den Fischereipächter der Metter festgestellt. Dieser benachrichtigte umgehend die Polizei, da der Verursacher nicht bekannt war und eine Einleitung von Gärresten in die Metter durch Dritte nicht ausgeschlossen werden konnte. Ebenso war der Einleitungsort noch nicht bekannt. Der Fischereipächter informierte den Bürgermeister und entnahm auf dessen Rat eine Wasserprobe.
Im Laufe des 1. Mai waren Mitarbeitende des Landratsamtes Ludwigsburg vor Ort, entnahmen Gewässerproben und nahmen erste Untersuchungen vor. Durch Intervention des zuständigen Landratsamtes Ludwigsburg konnte sowohl der Verursacher, der Einleitungsort als auch das technische Problem verifiziert werden.
Die Feuerwehr Sersheim wurde durch die Leitstelle alarmiert, musste jedoch nicht eingreifen. Die Gemeinde Sersheim erhielt am 7. Mai 2025 die Medieninformation des Landratsamtes Ludwigsburg mit weiteren Informationen zur Gewässerverunreinigung.
In einem darauffolgenden Telefonat wurde seitens des Landratsamtes erläutert, dass die Zuständigkeit für den Fall beim Landratsamt als zuständige Untere Wasserbehörde liegt. Dieses leitet alle weiteren Maßnahmen ein.
Der Fall wurde zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft in Heilbronn übergeben. Diese ermittelt das weitere Vorgehen und die Klärung, wie es zur Einleitung kommen konnte.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch die Gemeinde Sersheim auf die lückenlose Klärung des Vorfalls durch die zuständigen Behörden besonderen Wert legen.
Keine Gefahr für Bevölkerung:
Gewässerverunreinigung in Sersheim durch technischen Defekt an Biogasanlage
Am 1. Mai 2025 wurde der Fachbereich Umwelt des Landratsamts Ludwigsburg durch die Integrierte Leitstelle über eine Gewässerverunreinigung bei Sersheim informiert. Ursache war ein technischer Defekt an einem Behälter einer Biogasanlage, durch den Gärreste über einen Wassergraben in die Metter gelangten. Für die Bevölkerung bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung.
Ein Mitarbeiter des Landratsamts, der sich im Rahmen der rund um die Uhr verfügbaren Rufbereitschaft des Fachbereichs Umwelt im Dienst befand, wurde unmittelbar nach der Meldung informiert. Er begab sich umgehend nach Sersheim und prüfte die Situation gemeinsam mit der Polizei und dem zuständigen Fischereiaufseher. Als Sofortmaßnahme ließ der Anlagenbetreiber den Entwässerungsgraben vor dem Einlauf in die Metter durch einen erdbaulichen Querriegel sichern. Die gesammelten Gärreste wurden umgehend ausgepumpt.
Keine Gefahr für Menschen – keine Maßnahmen erforderlich
Unterdessen bestand für die Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung. Entsprechend gibt es keine besonderen Verhaltensregeln. Der zuständige Fischereiaufseher wurde umgehend informiert und hat die ortsansässigen Fischereivereine und Fischereiberechtigten kontaktiert.
Erste Messungen an der Einleitungsstelle ergaben keine auffälligen Unterschiede zwischen Ober- und Unterlauf. Dennoch war flussabwärts, insbesondere auf Höhe der Fesslermühle, eine deutliche Beeinträchtigung des Gewässers sichtbar: Schaumbildung, verminderter Sauerstoffgehalt und erhöhte Leitfähigkeit wurden festgestellt. Ein toter Fisch wurde an einer Wasserkraftanlage geborgen, am Samstag wurden rund 60 weitere tote Fische aus dem Staubereich der Fesslermühle entnommen. Auch aus Sachsenheim und Bietigheim wurden Fischsterben gemeldet.
Das Landratsamt führte in den darauffolgenden Tagen mehrere Vor-Ort-Kontrollen durch. Am 2. Mai sowie erneut am 5. Mai wurde überprüft, ob die Gärreste auf dem Gelände der Biogasanlage sowie im Grabensystem vollständig entfernt wurden. Während sich das Grabensystem in gereinigtem Zustand präsentierte, wurden auf der Anlagenfläche noch Reste des Gärsubstrats festgestellt. Der Querriegel wurde inzwischen entfernt, sodass das Entwässerungssystem wieder uneingeschränkt funktioniert.
Vorfall wird aufgearbeitet und rechtlich bewertet werden
Ein weiterer Vor-Ort-Termin mit dem Hersteller der Biogasanlage und einem Gutachter ist geplant, um die genaue Ursache des technischen Defekts zu ermitteln. Das Landratsamt wird sich daran beteiligen. Der Vorgang wurde zudem an die Staatsanwaltschaft Heilbronn übergeben, die das weitere Vorgehen prüft.
Die genaue Menge der in die Metter gelangten Gärreste kann nicht bestimmt werden – geschätzt wird von etwa 50 Kubikmetern ausgegangen. Aufgrund der kontinuierlichen Wasserzufuhr aus nicht betroffenen Abschnitten oberhalb der Einleitungsstelle war das Gewässer relativ schnell wieder klar. Die vollständige ökologische Regeneration, insbesondere der Fischfauna und Kleinstlebewesen, wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen.