Heute und in der kommenden Woche möchten wir Ihnen unsere Anträge zum Haushalt 2025 vorstellen.
In unserem ersten Antrag ging es um das Thema „Naturdenkmale“. Die Stadtverwaltung soll eine bebilderte Übersicht über die aktuellen Naturdenkmale erstellen. Anschließend sollen diese im Gemeinderat und im Amtsblatt vorgestellt werden. Weiter stellen wir uns eine Begehung des natürlichen Kulturguts, gerne auch offen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, vor. Eventuell können so neue Naturdenkmäler gefunden und aufgenommen oder vorhandene besser geschützt werden. Als Naturdenkmal können sowohl Einzelgebilde als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar Größe ausgewiesen werden.
In Asperg gibt es aktuell neun als Naturdenkmal geschützte Objekte, drei flächenhafte Naturdenkmale und sechs Einzelgebilde-Naturdenkmale.
Flächen: Feuchtgebiet „Altach“, Feuchtgebiet „Lochwiesen“, Kastanienreihe Seestraße
Einzelgebilde: Rosskastanie (Rathausweg), Sommerlinde/Franzosenlinde (Schubartstr.), 2 Stieleichen (Bergweg/Schöckinger, Richtung Tamm, rechte Seite), Wellingtonie (Eglosheimer Str. gegenüber Friseur Hoch), 2 Maulbeerbäume (Bergweg/Hohenasperg)
Viele der Naturdenkmale sind Bäume, die durch ihre Gestalt der Umgebung einen prägenden und unverwechselbaren Charakter geben. Der naturgeschichtliche oder landeskundliche Aspekt ist für Naturdenkmale typisch. An Kirchen, Wegkreuzungen, Gemarkungsgrenzen oder Plätzen haben Bäume die Zeit überdauert und zeugen heute als Naturdenkmale von besonderen Orten oder besonderen Anlässen. Geschützt sind sowohl die Naturdenkmale selbst als auch ihre unmittelbare Umgebung, um alle möglichen Beeinträchtigungen abzuhalten. Um Naturdenkmale zu erkennen, sind sie zusätzlich durch amtliche Schilder gekennzeichnet. Die Beseitigung eines Naturdenkmals ist verboten. Außerdem sind alle Handlungen verboten, die zur Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können. Hierfür fallen aus unserer Sicht für die Stadt keine Kosten an, dafür wird das Bewusstsein zu diesem Thema in der Bevölkerung geschärft.
Mit dem zweiten Antrag forderten wir, die Planungen für den Neubau einer Vierfeldhalle unverzüglich zu stoppen und mit den Planungen für den Neubau einer Trainingshalle im Osterholz und der Sanierung der Rundsporthalle schnellstmöglich zu beginnen.
In ihrem Entwurf für den Haushaltsplan 2025 prognostiziert die Stadtverwaltung ein düsteres Bild für die Zukunft der Stadt Asperg hinsichtlich der finanziellen Lage und des finanziellen Handlungsspielraums von Asperg in den kommenden Jahren. Einerseits droht durch die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage eine dramatische Verschlechterung der Einnahmesituation, andererseits wurden viele geplante Investitionsmaßnahmen in den vergangenen Jahren nicht umgesetzt, die nun aber nicht länger vor sich hergeschoben werden können.
Deswegen ist laut Haushaltsentwurf eine Erhöhung der Verschuldung bis 2028 von aktuell 7,2 Mio. Euro auf 63 Mio. Euro zu erwarten. Gleichzeitig soll der Kassenbestand auf das zulässige Liquiditätsminimum sinken. Die Stadtverwaltung schreibt (S. 33), dass es dringend erforderlich ist, das geplante Investitionsprogramm zu reduzieren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden – nur wer jetzt unverzüglich Kosten einspart, kann langfristig mit geringeren Kreditaufnahmen und geringeren Zinsbelastungen und Schulden rechnen. Ein Baustein ist dabei der geplante Neubau der Vierfeldsporthalle, der inzwischen mit 20 Mio. Euro im Haushalt eingeplant ist (S. 175). Demgegenüber stehen geschätzte Kosten für den Neubau einer Trainingsporthalle im Osterholz und die Sanierung der Rundsporthalle in Höhe von 13,4 Mio. Euro. Setzt man Kostensteigerungen von 20 % an, lägen diese bei 16 Mio. Euro und somit immer noch 4 Mio. Euro unter den aktuellen Planungen für den Hallenneubau. Deswegen schlugen wir vor, die Pläne für den Neubau unverzüglich zu stoppen und mit den Planungen für den Bau einer Trainingssporthalle und die Sanierung der Rundsporthalle zu beginnen.
In unserem dritten Antrag geht es darum, dass die Besetzung der Haushaltsstrukturkommission im gleichen Verhältnis erfolgen soll wie die Besetzung des Ältestenrates. Des Weiteren sollen die Themen für die jeweilige Sitzung bereits zwei Wochen im Voraus zur besseren Vorbereitung an die Fraktionen gesendet werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Haushaltsstrukturkommission, die genauso wie der Ältestenrat ein beratendes Gremium ist, nicht dieselbe Sitzverteilung hat wie der Ältestenrat. Um schneller und effizienter Verbesserungen im Haushalt erzielen zu können, sehen wir es als erforderlich, die Themen vorab in der Fraktion vorzuberaten.