Aus den Rathäusern

Teil 2 aus der Gemeinderatssitzung

TOP 5 b BV - bauliche und energetische Sanierung Kinzighaus Loßburg Elektroarbeiten: Leuchten innen / Sicherheitsbeleuchtung   Gemeinderat...

TOP 5 b

BV - bauliche und energetische Sanierung Kinzighaus Loßburg

Elektroarbeiten: Leuchten innen / Sicherheitsbeleuchtung  

Gemeinderat Marco Niggel erklärt sich für befangen und rückt vom Ratstisch ab.

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die oben genannten Arbeiten wurden über das Architekturbüro Peter beschränkt ausgeschrieben. Zwei Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 18.12.2024 wurden zwei Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Hans Eisele GmbH aus Glatten vorgelegt, zum Bruttopreis von 29.501,29 EUR.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgendes Ergebnis:

Firma

geprüfte Angebotssumme

Prozent

Hans Eisele GmbH

29.501,29 EUR

100,00 %

Bieter 2

31.574,27 EUR

107,00 %

Die Firma Hans Eisele GmbH sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen, den Auftrag an die Firma Hans Eisele GmbH aus Glatten zu vergeben.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Heiko Görlich erklärt Herr Architekt Peter, dass man bei den Leuchten zwar über der ursprünglichen Kostenberechnung (12.000 Euro) liege, aber dennoch im Budget. Man habe sehr viele Einsparmöglichkeiten genutzt und habe momentan noch 20.500 Euro übrig. Am Ende der Sanierung werde man vermutlich auch mit einem Plus durch geringere Kosten herauskommen.

Architekt Peter betont noch einmal, was die Sanierung bereits für einen Mehrwert gebracht habe. Es sei deutlich wärmer im Kinzighaus, man werde den Saal im Sommer nun herunterkühlen können, da man einen großen Speicher für die Photovoltaikanlagen habe, die neue Lüftung bringe einen vier- bis sechsfachen Luftwechsel und der Blitzschutz sei ebenfalls erneuert worden.

Beschluss:

Die Elektroarbeiten Innen- und Sicherheitsbeleuchtung für die bauliche und energetische Sanierung Kinzighaus Loßburg, Hauptstraße 46, werden an die günstigste Bieterin, Fa. Hans Eisele GmbH in Glatten, zum Bruttopreis von 29.501,29 EUR vergeben.

TOP 5 c

BV - bauliche und energetische Sanierung Kinzighaus Loßburg

Parkett/Bodenbelag

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die oben genannten Arbeiten wurden über das Architekturbüro Peter beschränkt ausgeschrieben. Sieben Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 18.12.2024 wurden vier Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Raumausstattung Melzer aus Loßburg-Wälde vorgelegt, zum Bruttopreis von 61.782,20 EUR.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgendes Ergebnis:

Firma

geprüfte Angebotssumme

Prozent

Raumausstattung Melzer

61.782,20 EUR

100,00 %

Bieter 2

83.119,83 EUR

134,54 %

Bieter 3

86.229,42 EUR

139,57 %

Bieter 4

130.289,53 EUR

210,89 %

Bei Bieter 1 sei ein Nachlass von 3 % gewertet.

Die Kostenberechnung belief sich auf 64.968,05 EUR. Die Vergabesumme liege somit 3.185,85 EUR unter der seinerzeitigen Kostenberechnung.

Die Firma Raumausstattung Melzer sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen, den Auftrag an die Firma Raumausstattung Melzer aus Loßburg-Wälde zu vergeben.

Architekt Peter ergänzt, dass man auch hier das Einsparpotential genutzt habe. So werde nun strapazierfähiges und kostengünstigeres Vinyl im Foyer des Kinzighauses verlegt, anstatt des geplanten pflegeintensiven Parketts.

Beschluss:

Die Arbeiten Parkett/Bodenbelag für die bauliche und energetische Sanierung Kinzighaus Loßburg, Hauptstraße 46, werden an die günstigste Bieterin, Raumausstattung Melzer in Loßburg-Wälde, zum Bruttopreis von 61.782,20 EUR vergeben.

TOP 6

Anbringen einer Schutzeinrichtung als Absturzsicherung am Vogteiturm in Loßburg

Gemeinderätin Uta Schumacher erklärt sich für befangen und rückt vom Ratstisch ab.

Herr Keck und Herr Architekt Peter erläutern den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Der 35 Meter hohe Vogteiturm, welcher vor über 20 Jahren auf der „Rodter Höhe“ anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Schwarzwaldvereins erstellt wurde, sei immer wieder Thema bei Rezensionen im Internet.

Die Aussichtsplattform aus Holz besitze lediglich ein normales geschlossenes Holzgeländer mit einer extra sicheren Brüstungshöhe von 1,20 Meter anstatt der vorgeschriebenen Höhe von 0,90 Meter.

Dies habe natürlich den großen Vorteil, dass man das Panorama ohne Sichteinschränkungen genießen könne.

Die Verwaltung werde aber immer wieder darauf hingewiesen, dass dies gefährlich sei und man über das vorhandene Geländer hinaus noch weitere Sicherungsmaßnahmen treffen solle.

Um die tolle Aussicht nicht ganz zu verbauen, könnte dies nur mit einem Netz, einem Gitter oder Ähnlichem erfolgen.

Das größte Problem dabei sei allerdings die bestehende Statik des Turmes. Diese sei natürlich nur auf diese Bauart ausgelegt worden und könne durch das zusätzliche Gewicht und die stärkeren Windangriffsflächen zu größeren Standsicherheitsproblemen führen.

Wenn man ein zu dünnes und filigranes Drahtnetz nehme und spanne, könne dies bei starkem Wind anfangen zu „singen“ und bis in das Baugebiet zu störenden Geräuschen führen.

Bei allen bekannten Türmen in der Gegend wie z. B. am Baumwipfelpfad, der Roßbergturm, Geigerkopf usw. seien auch keine solchen Sicherungsmaßnahmen vorhanden.

Daher wäre es aus Sicht der Verwaltung schade, wenn die imposante Aussicht vom Vogteiturm mit einem Netz oder Ähnlichem eingeschränkt werden würde.

Architekt Steffen Peter gibt zu dieser Problematik weitere Erläuterungen, die vor allem auch die zukünftige Vorgehensweise betrachten. Die Höhe des Geländers auf der Plattform sei zusätzlich durch eine 20 Zentimeter breite Brüstung gesichert. Aus statischer und kostenmäßiger Sicht mache es keinen Sinn, ein Sicherheitsnetz nachzurüsten, und auch die technischen Gründe seien klar nachweisbar. So koste die Statik ungefähr 50.000 Euro und ein Gitter weitere 30.000 Euro.

Bürgermeister Enderle erklärt, dass der Turm gar nicht der Gemeinde Loßburg gehöre, sondern dem Schwarzwaldverein. Somit könne man hier eigentlich gar keinen Beschluss für neue Sicherheitsmaßnahmen treffen. Auch aus finanzieller Sicht könnte man das momentan nicht stemmen, ggf. einen neuen Turm zu bauen. Aber man habe sich dieser Problematik gerne angenommen und den Gemeinderat darüber informiert.

Ortsvorsteher Tobias Link bedankt sich, dass man die verschiedenen Möglichkeiten untersucht habe. Man sehe, dass der Vogteiturm die Sicherheitsanforderungen erfülle und weitere Maßnahmen aus statischer Sicht nicht möglich seien.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, keine weiteren Schutzmaßnahmen zu treffen.

TOP 7 a

Errichtung einer Betonmischanlage mit Fundament, Technikcontainer, Bedienterminal sowie eines Prozesswasserbeckens; Wäldener Str. 31, Flst. Nr. 250/1 in Loßburg-Sterneck

Herr Geßler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Mit Bildern vor Ort und Planauszügen wird der Bauantrag ausführlich erklärt.

Die Bauantragsunterlagen gingen am 17.12.2024 bei der Gemeindeverwaltung ein. Das Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unteres Dottenweiler“ in Sterneck. Das Vorhaben wurde bereits in einem gemeinsamen Vorort-Termin zusammen mit Vertretern des Landratsamtes besprochen, wobei die Einreichung eines Bauantrags empfohlen wurde.

Vorgesehen sei die Errichtung einer Betonmischanlage auf einem etwa 192 m² großen Fundament, das 1,40 Meter über dem bestehenden Gelände liege. Das Zementsilo als höchstes Teil der Anlage sei 9,15 Meter hoch. Ein 1 Meter hoher Zaun solle ringsum auf dem Fundament angebracht werden.

Außerdem seien in Zusammenhang mit der Mischanlage ein Prozesswasserbecken, ein Bedienterminal sowie ein Technikcontainer geplant. Das Prozesswasserbecken sei mit einer Größe von 3,00 m x 7,11 m sowie mit einer Tiefe von ca. 2,77 Meter direkt angrenzend an das Fundament geplant. Das Bedienterminal mit einer Grundfläche von ca. 10 m² sei ebenerdig mit einer Gesamthöhe von etwa 2,60 Meter vorgesehen, sodass es ca. 1,20 Meter über dem Fundament hinausrage. Auf dem Fundament selbst solle neben der Anlage auch der Technikcontainer mit den Maßen 6,06 m x 2,44 m und einer Höhe von 2,80 Meter aufgestellt werden.

Für die teilweise Errichtung des Fundaments innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzbindung wurde ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung gestellt. Die Mischanlage selbst liege außerhalb der Pflanzbindung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten musste der Standort so gewählt werden, sodass auch die Zufahrt auf das Fundament für die Beschickung und Wartung der Anlage möglich sei. Im Bereich der Pflanzbindung und in Richtung des Gewässers sei eine Trockensteinmauer vorgesehen.

Die Wahl des Standorts sei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nachvollziehbar, weshalb die Befreiung von der teilweisen Errichtung innerhalb der Pflanzbindung aus Sicht der Verwaltung erteilt werden könne. Anzuregen sei die Durchführung von ausgleichenden Maßnahmen auf dem Betriebsgelände als Ausgleich für diesen Eingriff in die Natur.

Eine Angrenzerbenachrichtigung sei nicht erforderlich. Der Ortschaftsrat Sterneck habe dem Vorhaben bereits zugestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Errichtung einer Betonmischanlage mit Fundament und den weiteren Vorhaben das Einvernehmen.

TOP 8

Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz für die Gemeinde Loßburg 

Herr Geßler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Gemeindeverwaltung habe bereits im Januar 2024 einen Förderantrag zur Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt.

Ziel der Förderung sei die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements an die Folgen des Klimawandels, mit Fokus auf naturbasierte Lösungen. Für die Förderantragstellung wurde seinerzeit bei verschiedenen Büros ein Richtpreisangebot für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts angefragt. Auf Grundlage des erhaltenen Richtpreisangebots des Büros „energielenker projects GmbH“ mit einem Brutto-Angebotspreis von 78.064,00 € konnte schließlich der Förderantrag bei der ZUG gestellt werden.

Mit Schreiben vom 03.12.2024 erhielt die Verwaltung den Zuwendungsbescheid mit einer bewilligten Förderung in Höhe von 80 %, höchstens jedoch 65.852,80 €. Die Zuwendung gelte für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2027. Da eine Auftragserteilung zur Erstellung des Konzepts erst nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids möglich sei, konnte das Büro nicht mehr im Jahr 2024 beauftragt werden, obwohl die entsprechenden Mittel i. H. v. 80.000 € bereits im Haushalt 2024 eingeplant wurden.

Die Verwaltung bitte den Gemeinderat daher nun um einen Mittelvorgriff auf den Haushalt 2025 und um Auftragserteilung, sodass mit Beginn des Bewilligungszeitraums am 01.03.2025 auch mit der Erarbeitung des Konzepts tatsächlich begonnen werden könne.

Auf Bitte von Gemeinderätin Uta Schumacher, nochmals kurz auf den vom ehemaligen Gemeinderat beschlossenen Beschluss einzugehen, erklärt Herr Geßler, dass das Erstvorhaben des ZUG-Förderprogramms die Schaffung einer befristeten Vollzeitstelle für die Klimaanpassung gewesen sei. Ziel sei zum Beispiel die Erhaltung von Bäumen und der natürliche Klimaschutz. Im zweiten und dritten Schritt würde dann ein Bewerberverfahren ausgeschrieben und Vorschläge gemacht, was jeder einzelne für das Klima tun könne und wo man Verbesserungen erzielen könne. Es werde dann mindestens eine öffentliche Veranstaltung für die Bürger geben, wo man gemeinsam einen Plan erstellen werde, wie sich die Klimaziele für Loßburg realistisch umsetzen lassen. Bürgermeister Enderle ergänzt, dass man eine Handlungsempfehlung geben können solle. Auf dem Mehrgenerationenspielplatz sei es durch eine Kommunikationspanne zur Fällung der Bestandsbäume gekommen, was sehr ärgerlich sei. Man sehe, dass das Klima immer extremer werde und Loßburg dies bei weiteren Maßnahmen der Klimaanpassung berücksichtigen müsse. Man wolle von anderen Kommunen lernen und neue Möglichkeiten schaffen.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Thomas Gisonni erklärt Bürgermeister Enderle, dass man sich auf kein Datum zur Klimaneutralität festlegen könne. Loßburg müsse sich aber nicht verstecken, denn man habe bereits viele Maßnahmen in Angriff genommen, um die Klimaneutralität zu erreichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt das Büro „energielenker projects GmbH“ mit der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung für die Gemeinde Loßburg zum Brutto-Angebotspreis von 78.064,00 €.

TOP 9

Annahme von Spenden durch den Gemeinderat im 2. Halbjahr 2024 

Gemeinderat Stefan Burkhardt erklärt sich für befangen und rückt vom ratstisch ab.

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§ 78 Abs. 4) regle unter anderem die Behandlung von Spenden an die Gemeinde. Danach könne die Annahme einer Spende nur der Gemeinderat erklären.

Die Annahme der Spende erfolge in der Regel in öffentlicher Sitzung unter Nennung des Spendernamens, der Höhe der Spende und dem Verwendungszweck (unabhängig von der Höhe der Spende).

Im 2. Halbjahr 2024 seien die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten Geld- oder Sachspenden im Gesamtbetrag von 6.614,39 € eingegangen.

Die Spenden würden bisher als vorläufig angenommen gelten und könnten erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat verwendet werden.

Liste der im 2. Halbjahr 2024 eingegangenen Geld- und Sachspenden

Datum ZahlungseingangSpender

Verwendungszweck

Mögliche Einflussnahme

Höhe/Wert

der Zuwendung

04.07.2024

Wilhelm Brielmeier

Spende für Schulwald

Nein

100,00 €

04.07.2024

Wilhelm Brielmeier

Spende für Waldkindergarten

Nein

200,00 €

16.07.2024Kinderlachen Loßburg, Frau Yvonne ZauleckSpende für Kindergarten Härlen

Nein

200,00 €

25.07.2024Kreissparkasse Freudenstadt Spende für Jugendreferat (Kindertheater)

Nein

475,00 €

30.07.2024

Wilhelm Brielmeier

Spende für

Waldkindergarten

Nein

50,00 €

13.08.2024Kim Bauermeister Spende für Kinderhaus

Nein

50,00 €

28.08.2024dm GmbH & Co.KGSpende für Jugendarbeit

Nein

600,00 €

10.09.2024Monika Eisele Spende für soziale Zwecke

Nein

40,00 €

21.10.2024

Rasentraktorfreunde Loßburg e.V.

Spende für Grundschulbetreuung

Nein

350,00 €

11.11.2024Stefan BurkhardtSpende für Renovierung Wilkenbrandhütte

Nein

710,39 €

Sandra VölkerSachspende Bücherei / 30 Bücher

Nein

Wert: 157,00 €

Susanne SchwabSachspende Bücherei / 9 Bücher

Nein

Wert: 84,00 €

19.11.2024Neugart GmbHSpende für Einsatzkleidung FFW Schömberg

Nein

3.000,00 €

22.11.2024Martin & Diana SchmalzSpende für Schulwald

Nein

98,00 €

20.12.2024Elfriede Nick & Heinz EberhardtSpende für Schulwald

Nein

500,00 €

Gesamtbetrag Spenden 2. Halbjahr 2024 6.614,39 €

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Spenden im Gesamtbetrag von 6.614,39 € und bedankt sich bei den Spendern.

TOP 10

Antrag auf Abberufung des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Loßburg, Abteilung Sterneck gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

In der Hauptversammlung der Abteilung Sterneck am 09.03.2024 wurde aus dem Kreis der Angehörigen Herr Rik Heinzelmann als Abteilungskommandant gewählt. Die Wahl erfolge auf fünf Jahre und wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.04.2024 bestätigt.

Die Bestellung erfolgte im direkten Nachgang durch den Bürgermeister.

Mit Schreiben vom 30.11.2024 habe Herr Heinzelmann den Antrag auf Abberufung aus dem Amt des Abteilungskommandanten an den Bürgermeister und den Feuerwehrausschuss gestellt.

Aufgrund beruflicher und privater Veränderungen werde Herr Heinzelmann das Amt als Abteilungskommandant nicht mehr ausüben können, so die Begründung des Antrags.

Der Feuerwehrausschuss habe in seiner Sitzung am 12.12.2024 über den Antrag beraten und erklärt, dass aus feuerwehrtechnischer Sicht keine Hinderungsgründe bestehen würden, den Antrag anzunehmen.

Die Nachfolge in der Abteilung sei geregelt und solle in der Abteilungsversammlung im Februar 2025 gewählt werden.

Die Abberufung könne nur durch den Gemeinderat gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz erfolgen.

Beschluss:

Dem Antrag des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Loßburg, Abteilung Sterneck auf Abberufung vom Amt des Abteilungskommandanten wird zugestimmt.

TOP 11

Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Loßburg zum 01.01.2020

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Sein Dank gelte besonders Frau Bohnet, die die Eröffnungsbilanz mithilfe der SWS Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH erarbeitet habe.

Zum 1. Januar 2020 wurde auf die verpflichtend einzuführende Kommunale Doppik in der Gemeinde Loßburg umgestellt, die die bisherige alte Kameralistik ablöste. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), das im Rahmen der Reform des Gemeindehaushaltsrechts 2009 eingeführt wurde, verspreche eine größere Transparenz und eine vollständige Darstellung der Finanzdaten und somit ein höheres Kostenbewusstsein, welches zur Generationengerechtigkeit beitragen solle.

Erstmalig werde durch die Kommunale Doppik der gesamte Ressourcenverzehr der Gemeinde abgebildet. Es würden nunmehr auch zahlungsunwirksame Rechnungsgrößen wie z. B. Abschreibungen sichtbar gemacht. Neben den kommunalen Schulden gebe die Kommunale Doppik erstmals auch einen Aufschluss über das kommunale Vermögen.

In Zuge dessen war die Erstellung einer Eröffnungsbilanz vorzunehmen, was mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden war. Es wurde das gesamte immaterielle Vermögen, Sach- und Finanzvermögen sowie auch Schulden der Gemeinde Loßburg erfasst und bewertet. Die Gemeinde Loßburg habe hierbei teilweise Unterstützung von der SWS Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH erhalten, teilweise sei die Bewertung durch eigene Mitarbeitende durchgeführt worden.

Das Gesetz gebe mehrere Vereinfachungsregeln an die Hand, um den Aufwand für die Ermittlung der Bilanzwerte zu verringern. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, auf die Aktivierung von der Gemeinde geleisteter Investitionszuschüsse vor dem Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 62 Abs. 6 GemHVO zu verzichten. Hierfür sei ein Beschluss durch den Gemeinderat notwendig, was hiermit vorgeschlagen werde.

Bewertet wurden rund 1.880 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 888 Hektar. Davon seien ca. 500 Hektar Waldflächen mit Aufwuchs, 1.050 der Grundstücke seien Grund und Boden von Straßen. Dazu kämen 80 Gebäude, Grünanlagen wie das Zauberland und sämtliche Aufbauten des sonstigen Infrastrukturvermögens, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden würden.

Durch die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sei die Grundlage für die Erstellung der künftigen Jahresabschlüsse gesetzt. Bei der Haushaltsplanung und im laufenden Tagesgeschäft werde bereits das doppische Rechnungswesen seit dem 01.01.2020 erfolgreich angewendet. Nun könne im nächsten Schritt der erste doppische Jahresabschluss für das Jahr 2020 vollzogen werden.

Bürgermeister Enderle ergänzt, dass nach Zustimmung der Gemeindeprüfanstalt (GPA) die Kämmerei dem Gemeinderat dann auch die Jahresabschlüsse 2021 – 2024 in den nächsten Monaten zur Beschlussfassung vorlegen könne.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der § 95 und § 95 b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg die beigefügte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Gemeinde Loßburg. Auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuschüsse vor dem Eröffnungsbilanzstichtag wird gemäß § 62 Abs. 6 GemHVO verzichtet.

***

Hinweis: Den Feststellungsbeschluss der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Loßburg zum 01.01.2020 finden Sie auf der Seite XXX dieser Ausgabe.

Ebenso ist die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Loßburg zum 01.01.2020 auf dem ris-portal der Gemeinde Loßburg unter lossburg.ris-portal.de/web/ratsinformation/sitzungen TOP 11 abrufbar.

Des Weiteren liegt diese nach Bekanntmachung eine Woche lang (bis Fr., 14.02.2025) im Rathaus Loßburg, Finanzverwaltung, Zi. 110 zur Einsicht öffentlich aus.

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TOP 12

Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Loßburg zum 01.01.2020 

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Mit Beschluss vom 26.11.2019 habe der Gemeinderat die Betriebssatzung und damit die Neugründung des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Loßburg beschlossen. Mit der Gründung sei auch eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Da es sich um eine Neugründung handle und der weitere Ausbau des Nahwärmenetzes nach dem 01.01.2020 stattfand, sei die Eröffnungsbilanz recht übersichtlich. Die Gemeinde Loßburg habe auch hierbei die Unterstützung von der SWS Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH erhalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Loßburg.

***

Hinweis: Den Feststellungsbeschluss der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Loßburg finden Sie auf der Seite XXX dieser Ausgabe.

Ebenso ist die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Loßburg zum 01.01.2020 auf dem ris-portal der Gemeinde Loßburg unter lossburg.ris-portal.de/web/ratsinformation/sitzungen TOP 12 abrufbar.

Des Weiteren liegt diese nach Bekanntmachung eine Woche lang (bis Fr., 14.02.2025) im Rathaus Loßburg, Finanzverwaltung, Zi. 110 zur Einsicht öffentlich aus.

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TOP 13

Neues Leasingangebot für Fahrzeuge Bauamt 

Bürgermeister Enderle erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die bisherigen beiden Fahrzeuge SEAT Ateca müssten zum Mai 2025 wegen Auslaufen des Leasingzeitraumes zurückgegeben werden.

Örtliche Händler wurden angefragt, das bisherige Autohaus ist aus dem Neuwagengeschäft ausgestiegen.

Bereits frühzeitig sei nach einem Ersatz der Fahrzeuge gesucht worden. Ein Anschlussleasing für Verbrennerfahrzeuge ergab bei der Abfrage einen Aufpreis in der monatlichen Rate von über 100 EUR netto und schied aus.

Das günstigste Angebot habe die bhg Autogesellschaft aus Freudenstadt für ein Fahrzeug mit monatlich 372,00 EUR netto angeboten.

Ein Elektroauto wurde auch wegen des vorhandenen Strom-Speichers am Rathaus und dem Wegfall der Betriebsstoffe gewählt. Die Vorbildfunktion und Forderung nach mehr Elektromobilität wurde seitens der Gemeindeverwaltung ebenfalls berücksichtigt.

Damit könnten gegenüber der bisherigen Lösung trotz monatlich 46,00 EUR höheren Leasingkosten voraussichtlich Betriebsstoffe von monatlich ca. 200,00 EUR je Fahrzeug gespart werden. Eine Abkehr vom Betriebsfahrzeug sei ebenso geprüft worden und würde bei einer Kostenerstattung für ein Privatfahrzeug bei einer Fahrleistung von jährlich 16 – 20.000 km teurer kommen. Die Mitarbeiterbindung und Wertschätzung sollte dabei auch Einfluss finden. Andere kleinere Fahrzeuge seien wegen Allrad und Motorleistung für die täglichen Arbeiten im Gelände und Baustellen (Anhänger) ausgeschieden.

Beschluss:

Die beiden Leasingfahrzeuge SEAT (Diesel) im Bauamt werden durch 2 Elektrofahrzeuge Skoda Eyaq bei der bhg Autogesellschaft, Freudenstadt abgelöst.

TOP 14

Bekanntgaben und Verschiedenes/Fragen

Betrifft: Einladung zur Bürgerwerkstatt zum Thema „Bezahlbares Wohnen in Loßburg“

Die Veranstaltung findet am 4. Februar 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Wüstenrot Städtebau wird anwesend sein und Konstrukte und Hebel nennen. Es sollen mit der Bürgerschaft Konzepte entwickelt werden, wie bezahlbarer Wohnraum umsetzbar sei.

Alle Räte und Bürger sind herzlich eingeladen.

Betrifft: Zuschüsse für die Kindergärten

Herr Hoffarth erklärt, dass die Gemeinde für die neuesten Kindergartenbaumaßnahmen nachträglich Zuschüsse durch das Land Baden-Württemberg bekommen habe. Für den Kindergarten Wittendorf bekomme man einen Zuschuss in Höhe von 132.000 Euro und für den Waldkindergarten in Höhe von 264.000 Euro.

Betrifft: Bodenrichtwerte

Bürgermeister Enderle erklärt, dass aus Baugebieten immer wieder Plätze aus Finanzierungsgründen zurückkommen. Als Verwaltung wollte man die Quadratmeterpreise beibehalten, die GPA habe allerdings Widerspruch eingelegt, da man als Kommune keine Grundstücke unter Wert verkaufen dürfe. Man müsse durch die neuen Bodenrichtwerte (Wertesteigerung) die Bauplätze zu neuen Preisen vergeben. Künftig müsste die Gemeinde daher bei Rückläufern aus Baugebieten die neuen Bodenrichtwerte ansetzen und dürfe diese nicht zu „alten“ Preisen veräußern.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Markus Beilharz erklärt Bürgermeister Enderle, dass die Nachfrage nach Bauplätzen bisher immer noch hoch gewesen sei. Mittlerweile wolle man aber eine Finanzierungszusage, womit sich manche Anfrage für einen Bauplatz auch wieder erledige. Man merke aber die sehr gute Infrastruktur, wodurch Loßburg sehr begehrt sei.

Betrifft: Neue Grundsteuerreform

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Cornelia Müßigmann erklärt Herr Hoffarth, dass es viele Reaktionen aus der Bürgerschaft bezüglich der neuen Grundsteuer gebe. Die meisten Beschwerden würden sich allerdings gegen die Bodenrichtwerte richten, auf die die Gemeinde keinen Einfluss habe. Diese Widersprüche müssten sich an das Finanzamt richten.

Gemeinderat Stefan Burkhardt kann aus Sicht eines Steuerberaters nur davon abraten, Einsprüche gegen die Grundsteuer bei der Gemeinde Loßburg direkt einzureichen. Diese sei nur für den Hebesatz zuständig, der sich durchaus im gesetzlichen Rahmen halte.

Betrifft: Bedarfsumfrage für Ganztagesbetreuung ab 2026

Frau Lewandowski erklärt, dass es nun eine Bedarfsumfrage bezüglich des geplanten Ganztagesanspruchs für Betreuung von Schulkindern ab 2026 gebe. Die Eltern von Kindern, die ab 2016 geboren wurden, können hieran teilnehmen. Eine rege Teilnahme sei ausdrücklich gewünscht, um den Bedarf auswerten zu können. Im Frühjahr 2025 werde der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise informiert. Bürgermeister Enderle ergänzt, dass diese Umfrage in Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten entwickelt worden sei.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
von Gemeinde Loßburg
07.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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