Vergabe Gewerke
- PV-Anlage
- Freianlage
Die PV-Anlage, Neubau Kindertagesstätte Im Brühl, wurde am 02.04.2025 im offenen Verfahren (EU) nach VOB ausgeschrieben. Der Submissionstermin war auf den 07.05.2025 festgesetzt.
15 Firmen haben die Unterlagen der Ausschreibung angefordert, davon haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben. Die Kosten laut bepreistem Leistungsverzeichnis liegen bei brutto 52.191,65 EUR. Günstigste Bieterin mit einer nachgerechneten Angebotssumme von brutto 43.156,33 EUR ist die Firma EGT Gebäudetechnik GmbH, St. Georgen.
Der Vorsitzende berichtete über ein Gespräch mit der Klimagruppe, welche u. a. anregte, den Speicher sofort zu vergrößern. Dies jedoch nur unter dem Kostendeckel des Gesamtbudgets.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der PV-Anlage zum Angebotspreis in Höhe von brutto 43.156,33 EUR an die Firma EGT Gebäudetechnik GmbH, St. Georgen. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, dass der Speicher der PV-Anlage sofort vergrößert wird. Mit der Vergrößerung darf das Gesamtbudget von maximal 52.191,65 € aus dem bepreisten Leistungsverzeichnis für das Gewerk nicht überschritten werden.
Die Freianlage, Neubau Kindertagesstätte Im Brühl, wurde am 02.04.2025 im offenen Verfahren (EU) nach VOB ausgeschrieben. Der Submissionstermin war auf den 07.05.2025 festgesetzt.
11 Firmen haben die Unterlagen der Ausschreibung angefordert, davon haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Kosten laut bepreistem Leistungsverzeichnis liegen bei brutto 666.693,93 EUR. Günstigste Bieterin mit einer nachgerechneten Angebotssumme von brutto 679.284,63 EUR ist die Firma Oberer GmbH, Sulz am Neckar.
Bürgermeister Sulzmann begrüßte Herrn Hertneck, Außenanlagenplaner sowie Frau Schmid, Leitung des Kindergartens und Frau Merkt, ev. Verwaltungszentrum, und verwies auf die letzten Beratungen und Beschlüsse.
Bürgermeister Sulzmann lobte Herrn Hertneck ausdrücklich, da er auch auf die vielfältigen Fragen und Anregungen eingehe.
Bürgermeister Sulzmann informierte über einen Einbruch am vergangenen Wochenende, wonach zwei Kabelkästen und weitere Kabel gestohlen wurden. Dies sei mehr als ärgerlich und armselig. Voraussichtlich könne der Zeitplan gehalten werden.
Herr Hertneck stellt anschließend die abgeänderte Planung vor, die auch mit der Unfallkasse abgestimmt wurde. Diese sei auf Anregung von Gemeinderat Oliver Keller entstanden. Er verweist auf die dezidierten Fragen und erklärt, dass diese auch herausfordernd waren. Er erläutert zunächst die Entstehung der Treppenanlage mit Findlingen sowie des neuen Weges oberhalb, so dass der Hang bepflanzt werde und die ursprüngliche Treppenanlage entfallen könne. Ebenso könne ein Hochbeet zum Gärtnern und eine Rutsche geschaffen werden. Bürgermeister Sulzmann ergänzte, dass die Gerätehütte erhalten bleibt, diese evtl. einen neuen Anstrich benötige.
Im Anschluss entwickelte sich ein reger Austausch, in welchem die möglichen Einsparungsmöglichkeiten genau betrachtet wurden. Ebenso wurde auf den Wunsch der Kindergartenleitung, die Errichtung einer Schaukel, hingewiesen. Die neue Planung wurde aufgrund der vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder mehrfach gelobt.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann, dass die Variante 2 der vorgestellten Planung für die Gestaltung der Außenanlagen des Kindergartens im Brühl umgesetzt werden soll.
Der Gemeinderat stimmte über folgende Einsparvorschläge einzeln ab:
Weiter beschloss der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass zusätzlich eine Schaukel errichtet wird.
Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig die Vergabe der aufgeführten Gewerke der Außenanlagen an den günstigsten Bieter, die Firma Oberer GmbH, Sulz am Neckar, zum Angebotspreis in Höhe von 679.284,63 EUR und ermächtigte die Verwaltung, die entsprechenden Werkverträge abzuschließen.
- Vergabe
Die derzeitige Homepage der Gemeinde entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Bedienbarkeit, Datenschutz, Design, Barrierefreiheit und technischer Aktualität. Ebenfalls wurde die Gemeinde von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben in Hinblick auf Barrierefreiheit umzusetzen. Nach Rücksprache konnte eine Fristverlängerung hierfür bis Herbst 2025 erzielt werden. Im Zuge dessen wurde beschlossen, eine neue Internetpräsenz zu realisieren.
Zur Umsetzung wurden vier Angebote von drei verschiedenen Dienstleistern eingeholt. Die Angebote unterschieden sich hinsichtlich der verwendeten Technologien, Wartungskosten, Sicherheit, Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit. Die Angebote wurden auf 5 Jahre gerechnet, um die Wirtschaftlichkeit auf längere Sicht zu bemessen.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Erstellung der neuen Gemeinde-Homepage an den Anbieter Hitcom gemäß Angebot vom 29.04.2025 zum Angebotspreis von 37.270,80 € vergeben wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung und eine Umfrage einzuleiten.
- Festlegung des Essenspreises
Das Ergebnis der aktuellen Ausschreibung der Mittagsverpflegung für die Gemeinschaftsschule in Aldingen ergibt eine Änderung der Essenspreise zum 01.08.2025 für eine Laufzeit von 18 Monaten, folglich bis zum 30.01.2027.
Aufgrund der neuen Ausschreibung sind die Preise entsprechend anzupassen. Im Zuge dessen schlug die Verwaltung vor, auf den Essenspreis einen Aufschlag zu erheben. Das Angebot eines Mensaessens sollte weiterhin auch aufgrund der Preisgestaltung attraktiv und konkurrenzfähig sein. Die Verwaltung musste mit Sorge feststellen, dass die Essenszahlen im aktuellen Schuljahr rückläufig waren. Die Verwaltung hofft, dass das Angebot eines ausgewogenen Essens vor Ort zu einem attraktiven Preis wieder mehr in Anspruch genommen wird.
Nach einem kurzen Austausch beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Essenspreise zum 01.09.2025:
1 Essen für Schüler der Primarstufe (Klasse 1 - 4) 3,50 €
1 Essen für Schüler der Sekundarstufe (ab Klasse 5 sowie weitere Personen wie bspw. Beschäftigte, Besucher, etc.) 4,00 €
1 Nachtisch 0,80 €
8.1. Beratung wegen des Einvernehmens zum Bauvorhaben
Neubau einer Lagerhalle, Zotterangen 10
Für das Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie die Bebauung des 20 m Schutzstreifens an der Südseite des Gebäudes wurde, vorbehaltlich der Genehmigung der Netze BW GmbH, zugestimmt
8.2. Beratung wegen des Einvernehmens zum Bauvorhaben
Neubau einer Pyrolyseanlage zur Erzeugung von Pflanzenkohle, Laubbühl 23
Für das Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
a.) Schülerbeförderung
Bürgermeister Sulzmann nahm Bezug auf die Ausführungen in der letzten Sitzung sowie in der heutigen Bürgerfrageviertelstunde und berichtete, dass es laut Kreistagsberatung und Beschluss keine Änderungen zum Schuljahresstart 25/26 gebe. Aktuell habe der Landkreis den Arbeitsauftrag, die Einführung eines Grundschultickets zu prüfen. Mit ersten Ergebnissen diesbezüglich sei frühestens im Herbst zu rechnen.
b.) Tempo 30
Bürgermeister Sulzmann informierte, dass noch wenige Schilder bzgl. der Einführung von Tempo 30 für das Ortsgebiet Aldingen ausstehen würden. Eventuell würde dies in den nächsten Wochen erfolgen. Die Gemeinde werde sodann im Mitteilungsblatt informieren, sobald die Temporeduzierung aktiviert werde. Bürgermeister Sulzmann berichtete weiter, dass sodann auch Kontrollen notwendig werden, die durch die VG Spaichingen erfolgen werden.
9.1. Breitbandversorgung:
- Auflösung der Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Glasfaser
- weiteres Vorgehen
Die Deutsche Glasfaser hat nach einer ersten Interessensbekundung im Jahr 2016 erneut im Jahr 2023 Interesse am eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes in Aldingen bekundet. Nach einer Vorstellung des Ausbaukonzepts im Gemeinderat am 14. Oktober 2023 wurde mit der Deutschen Glasfaser ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. In der Gemeinde sollte durch Informationsveranstaltungen, Werbe- und Marketingmaßnahmen eine Anschlussdichte von 33 % im Gemeindegebiet (ausgenommen Gewerbegebiete) erreicht werden, um mit dem innerörtlichen Ausbau der Glasfaserversorgung starten zu können.
Nach steten Nachfragen bei der Deutschen Glasfaser, um Auskünfte zu erhalten und nachdem man vermeintlich fast zwei Jahre gemeinsam unterwegs war, wurde auf Drängen mehrerer Gemeinden durch die Breitbandinitiative Tuttlingen (BIT) ein Gesprächstermin mit der Deutschen Glasfaser vermittelt.
Dort wurde seitens der Deutschen Glasfaser mitgeteilt, dass der Kooperationsvertrag aufgehoben werden soll. Die Analyse habe ergeben, dass sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht realisieren lässt. Lediglich bei vier Gemeinden kommt der Ausbau noch in Frage, wird allerdings auch nochmals kalkuliert und dann entschieden. Für Aldingen bestehe zumindest die Sicherheit, dass die Deutsche Glasfaser den Ausbau nicht umsetzen wird. Nach eigenem Bekunden zumindest nicht in den nächsten Jahren. Mit dieser Rückmeldung und dem ohnehin nicht mehr vorhandenen Vertrauen in die Deutsche Glasfaser ist es konsequent, den Kooperationsvertrag aufzulösen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Mitteilung der Deutschen Glasfaser und beschloss, dass der Kooperationsvertrag aufgelöst wird. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, eine alternative Lösung mit NetCOM zum eigenwirtschaftlichen Ausbau zu suchen und wieder zu berichten.
Von Seiten des Gremiums gab es keine Anfragen/Anregungen.