Nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 02.10.2024 abgedruckt. Aufgrund eines technischen Problems mit der Homepage der Gemeinde waren die entsprechenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichungsfrist jedoch noch nicht online zugänglich. Daher wird die frühzeitige Beteiligung hiermit erneut öffentlich bekanntgemacht und die Frist zur Beteiligung entsprechend neu angesetzt. (Siehe nachstehende öffentliche Bekanntmachung)
Teil-Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld, 2. Änderung“, OT Söllingen, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfinztal hat am 25.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld, 2. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. In öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024 wurden die Entwurfspläne des Bebauungsplans als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgend abgedrucktem Flurkartenausschnitt.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 11.06.2024
Mit der Teil-Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“ (Deckblatt) soll die Genehmigungsfähigkeit für den bestehenden Bolzplatz (Kleinspielfeld) im Rahmen der öffentlichen Grünfläche geschaffen werden. Ein schalltechnisches Gutachten belegt die Überschreitung der erlaubten Immissionsrichtwerte gemäß 18.BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet bzw. Kleinsiedlungsgebiet. Hierfür ist das Treffen aktiver Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus sollen die Planzeichen für die jeweilige besondere Zweckbestimmung der Grünfläche an die jeweils dazugehörigen Standorte des realisierten Bolz- und Spielplatzes angepasst werden.
Die Änderungen beziehen sich auf den im zeichnerischen Teil A dieser 2. Änderung festgesetzten Geltungsbereich, der eine Größe von ca. 3113 m² umfasst. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit, die bei diesem Vorhaben nach Einschätzung der örtlichen Verwaltungsbehörde gegeben ist, wird diese Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld, 2. Änderung“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form der Veröffentlichung im Internet beteiligt.
Die Planunterlagen in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung werden in der Zeit vom
21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024
auf der Homepage (www.pfinztal.de) der Gemeinde Pfinztal unter folgendem Pfad „Umwelt & Bauen / Stadtplanung / Bebauungspläne im Verfahren“, sowie über das zentrale Internetportal des Landes abrufbar sein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Pfinztal (Rathaus II, Ortsbauamt, Kußmaulstraße 3, 76327 Pfinztal - Flur im Erdgeschoss) zu den üblichen Dienststunden einzusehen.
Die üblichen Dienststunden sind wie folgt: Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr, Montag 13.30 - 18.00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag 13.30 - 16.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Äußerungen zu dem Entwurf elektronisch an
stadtplanung@pfinztal.de
sowie schriftlich beim Bürgermeisteramt Pfinztal, Hauptstr. 70, 76327 Pfinztal und im räumlich hiervon abgetrennten Ortsbauamt, Kußmaulstr. 3, 76327 Pfinztal vorgebracht werden. Im Ortsbauamt können Äußerungen zum Entwurf auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Pfinztal, 17.10.2024
Nicola Bodner, Bürgermeisterin