Aus den Rathäusern

Teilabschnitt der B 3 in Stettfeld erhält einseitiges Halteverbot

Im Zuge der B 3 in Stettfeld ist im Rahmen eines Verkehrsversuchs zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Westseite im...

Im Zuge der B 3 in Stettfeld ist im Rahmen eines Verkehrsversuchs zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Westseite im Abschnitt zwischen der Lußhardtstraße und der Talstraße von der Verkehrsbehörde ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet worden. Die vorläufige Beschilderung erfolgt durch die Gemeinde in den nächsten Tagen. Um Beachtung wird gebeten!

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
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