Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2024 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Reizenwiesen Süd eingegangenen Anregungen beraten. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung in der Fassung vom 17.09.2024.
Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Anlass und Erfordernis der Planung ist der Bedarf nach gewerblichen Entwicklungsflächen in der Stadt Welzheim. So liegt die konkrete Anfrage nach einem Standort zur Weiterentwicklung eines Welzheimer Bestandsbetriebes vor, welche über die vorhandenen gewerblichen Flächenreserven nicht gedeckt werden kann.
Ziel ist es, im Sinne der Sicherung der Funktion der Stadt Welzheim als regionales Unterzentrum gewerbliche Flächenpotenziale zu entwickeln. Dabei soll die Gewerbegebietsentwicklung in der Stadt Welzheim an einem zentralen, gut erschlossenen Standort gebündelt und eine städtebaulich geordnete Gebietsentwicklung sichergestellt werden.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach ist der Geltungsbereich größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft sowie die Stuttgarter Straße (L1150) als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zu dem Bebauungsplanverfahren „Reizenwiesen Süd“ geändert.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024
auf den Internetseiten der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach unter folgenden Links veröffentlicht:
www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungsplan
www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:
Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim und der Gemeindeverwaltung Kaisersbach Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauamt@welzheim.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 (2) Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet auf o.g. Internetseiten eingestellt.
Welzheim, den 11. November 2024
Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft