Der Planungsausschuss des Verbandes Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein) hat am 19.03.2025 die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz beschlossen. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegung zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden. Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind vom 22.04.2025 bis 22.05.2025 kostenlos für jedermann auch im Internet einseh- und abrufbar unter:
www.region-karlsruhe.de/news/newsseiten/news/aus-dem-haus-der-region-40
Zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Karlsruhe bis spätestens 22.05.2025 Stellung nehmen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Gemeinde Ubstadt-Weiher als sogenannter Träger öffentlicher Belange angehört. Die offizielle Frist aller Träger öffentlicher Belange läuft am 02.06.2025 ab. Da der Gemeinderat von Ubstadt-Weiher in öffentlicher Sitzung am 03.06.2025 über die Angelegenheit entscheiden wird, hat die Gemeinde Ubstadt-Weiher eine Fristverlängerung beantragt und diese wurde auch gewährt. Die Gemeinde muss ihre Stellungnahme bis zum 04.06.2025 (einen Tag nach der Gemeinderatssitzung) abgeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ubstadt-Weiher hatte sich bereits im Rahmen der ersten Anhörungsrunde des Verbandes Region Karlsruhe in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 19.03.2024 umfassend mit der Teilfortschreibung Windenergie befasst. Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme beschlossen, den vom Verband Region Karlsruhe vorgeschlagenen Standort für die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen auf der Gemarkung von Ubstadt im Bereich Finsterloch/Sperbel (WE 14) abzulehnen. Der Verband Region Karlsruhe ist jedoch im Rahmen der Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen leider völlig unzureichend auf die Argumente der Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegangen und diese wurden nicht berücksichtigt. Die Vorranggebietsfläche im Bereich Finsterloch/Sperbel (WE 14) wurde zwar etwas reduziert, aber das Vorranggebiet soll leider trotzdem weiter verfolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit dabei, die bisherige ablehnende Stellungnahme gegenüber dem Windkraftstandort in Ubstadt zu verfeinern und durch weitere stichhaltige Argumente zu untermauern. Die Gemeinde hat sich auch juristische Unterstützung gesichert. Außerdem hatte sich der Gemeinderat von Ubstadt-Weiher bereits in den Jahren 2012 bis 2014 intensiv mit dem Thema Windkraft befasst. Ergebnis der damaligen Untersuchungen inkl. einer Bürgerbeteiligung war letztendlich, dass in Ubstadt-Weiher lediglich im Bereich westlich und östlich der Autobahn A5 ein Standort für eine Nutzung für Windkraftanlagen infrage kommen sollte. Nicht zuletzt aufgrund dieser damaligen Untersuchungen wird jetzt ganz aktuell nochmals die mögliche Ausweisung eines Windkraftstandortes im Bereich der A5 überprüft. Nach Informationen der Gemeinde Ubstadt-Weiher hat der Verband Region Karlsruhe diesen Standort insbesondere aufgrund des sogenannten Fachbeitrages Artenschutz nicht weiter verfolgt. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Ministerium für Umwelt-, Klima- und Energiewirtschaft) hat diesen Fachbeitrag für die Regionalplanung Windenergie erarbeitet. Die Gemeinde will deshalb diesen speziellen Fachbeitrag nochmals konkret unter die Lupe nehmen und hinterfragen, ob nicht trotzdem die Ausweisung eines Windkraftstandortes an der A5 möglich wäre.