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Telefonbetrug durch Schockanrufe

Telefonbetrüger versuchen derzeit, vor allem ältere Menschen mittels sogenannter Schockanrufe um ihr Geld oder wertvollen Schmuck zu bringen. Dabei wird...

Telefonbetrüger versuchen derzeit, vor allem ältere Menschen mittels sogenannter Schockanrufe um ihr Geld oder wertvollen Schmuck zu bringen. Dabei wird oftmals der Enkeltrick mit dem Callcenter-Betrug kombiniert.

Was sind Schockanrufe? Bei einem sogenannten „Schockanruf“ geben sich Betrüger am Telefon als Verwandte (meist Tochter/Sohn oder Enkel) oder als ein mit einem Vorgang betrauter Polizeibeamter oder Rechtsanwalt aus und täuschen eine Notsituation vor. Sie wollen die Angerufenen dazu bringen, Geld oder Wertsachen, wie teuren Schmuck, an sie zu übergeben. Die Anrufer berichten etwa von einem Verkehrsunfall, in dessen Folge ein Familienmitglied sofort operiert werden müsse. Die Operation könne jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie vorher in bar bezahlt wird. In anderen Szenarien soll der Angehörige beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht oder eine Straftat begangen haben. Um eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, soll umgehend eine Kaution gestellt werden.

Betrüger setzen mit Schockanrufen Opfer unter Zeitdruck – Die Betrüger setzen bewusst auf einen Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu unüberlegten und schnellen Entscheidungen zu drängen. Oft bemerken Opfer den Betrug erst, wenn es zu spät ist. Lassen Sie sich deshalb am Telefon auf keinen Fall unter Druck setzen oder zu kurzfristigen Entscheidungen verleiten – egal, wie plausibel eine Situation zunächst dargestellt wird.

So können Sie sich vor Telefonbetrügern schützen:

  • Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie nicht die Rückruftaste, um die Identität des Anrufers zu prüfen.
  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!
  • Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
  • Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig
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Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
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Ausgabe 20/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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